
Symbolfoto: infopress24.de
BADEN-WÜRTTEMBERG, 03.07.2025 (pm) – Die Kreisumlage ist für die Landkreise eine bedeutende Einnahmequelle und wird bei ihren kreisangehörigen Gemeinden zur Deckung ihres Finanzbedarfs erhoben. Deren Höhe wird vom jeweiligen Kreistag beschlossen. Bemessen wird sie in einem Prozentsatz (Kreisumlagehebesatz) und der Steuerkraftsummen der kreisangehörigen Gemeinden eines Landkreises. Als Basis für die Steuerkraftsummen im Jahr 2025 werden die Steuereinnahmen und Zuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft (§ 5 Finanzausgleichsgesetz) des Jahres 2023 zugrunde gelegt.



















