
Viel Arbeit in den Büchermarkt hat die Vorstandschaft der Kinderhilfe Sri Lanka im Biet investiert. Der Gemeinderat würdigte diese Engagement jetzt mit dem Erlass der Hallenmiete. Archivfoto Georg Kost
NEUHAUSEN, 02.07.2025 (rsr) – Mit klarer Mehrheit hat der Gemeinderat Neuhausen in seiner jüngsten Sitzung dem Antrag des Vereins Kinderhilfe Sri Lanka im Biet e.V. auf Erlass der Hallenmiete für den Bücherflohmarkt in der Monbachhalle zugestimmt.
Bei einer Enthaltung und einer Gegenstimme wurde der Gemeindeverwaltung damit der Auftrag erteilt, die Mietkosten in Höhe von 300 Euro zu übernehmen. Die Nebenkosten in Höhe von 193,90 Euro trägt der Verein selbst.
Die zweitägige Veranstaltung hatte am 5. und 6. April 2025 stattgefunden und diente der Beschaffung von Spendenmitteln für Hilfsprojekte in Sri Lanka. Die Kinderhilfe Sri Lanka im Biet e.V. engagiert sich seit zwei Jahrzehnten für nachhaltige Entwicklungsarbeit im Bereich Bildung, Gesundheit und Grundversorgung vor Ort. Der Verein wird ausschließlich ehrenamtlich geführt und besteht aus einer kleinen, engagierten Gruppe von Mitgliedern. Eine institutionelle Förderung durch öffentliche Stellen oder private Einrichtungen ist dem Verein aufgrund seiner satzungsgemäßen Ausrichtung nicht möglich.
In ihrem Antrag verwies die Kinderhilfe darauf, dass der Wegfall der Hallenmiete einen erheblichen Beitrag für die Arbeit vor Ort bedeutet. Mit der eingesparten Summe könnten laut Verein bis zu 15 Familien in Sri Lanka einen Monat lang mit Lebensmitteln versorgt werden. Die Mitglieder leisten ihre Arbeit seit Gründung im Jahr 2005 unentgeltlich und ohne Auszahlung von Aufwandsentschädigungen oder Ehrenamtspauschalen.
Die Kinderhilfe Sri Lanka im Biet e.V. feiert in diesem Jahr ihr 20-jähriges Bestehen, das am 1. August 2025 im Schwalbennest in Neuhausen gewürdigt wird. Die Entscheidung des Gemeinderats, den Bücherflohmarkt durch einen einmaligen Mietkostenerlass zu unterstützen, versteht sich als Zeichen der Anerkennung für das langjährige, beständige Engagement des Vereins und die soziale Wirkung der geleisteten Hilfe.
Die Umsetzung des Beschlusses übernimmt die Verwaltung. Die Mitglieder des Vereins können die eingesparten Mittel nun unmittelbar für ihre humanitäre Arbeit in Sri Lanka einsetzen.