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MÖNSHEIM/ENZKREIS, 30.07.2026 (enz/rsr) – Das Landratsamt Enzkreis hat Mönsheims Bürgermeister Michael Maurer mit sofortiger Wirkung vorläufig des Dienstes enthoben. Zugleich ordnete die Behörde die Einbehaltung eines Teils seiner Bezüge an. Grundlage für die Entscheidung ist das gegen Maurer laufende Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit und Untreue.
Wie das Landratsamt am Donnerstag, 30. Juli, mitteilte, sei die vorläufige Dienstenthebung nach Paragraf 23 des Landesdisziplinargesetzes (LDG) der nächste Schritt im dienstrechtlichen Verfahren, nachdem die Staatsanwaltschaft Anklage – wie berichtet – gegen den Bürgermeister erhoben hat. Die Maßnahme ermöglicht zugleich die teilweise Einbehaltung seiner Bezüge, die nach Angaben des Landratsamtes ab August wirksam werden soll.



















