
Als kommunale Familie werden wir den neuen Rechtsanspruch gemeinsam als Verantwortungsgemeinschaft stemmen“, ist Sozialdezernentin Katja Kreeb überzeugt. Foto: LRA Entkreis, Sebastian Seibel
ENZKREIS, 18.08.2026 (enz) – Mit dem Ganztagesförderungsgesetz (kurz: GaFöG) ist am 1. August ein erweiterter Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Kraft getreten. Das Jugendamt hatte dazu im Vorfeld bei den 28 Städten und Gemeinden den Bedarf abgefragt. „Die große Anstrengung, die unsere Kommunen und die Träger bei der Vorbereitung auf den Ganztagsanspruch leisten, ist beeindruckend“, kommentiert Landrat Bastian Rosenau die Ergebnisse und verspricht: „Wir werden auf diesem Weg weiterhin tatkräftig unterstützen.“



















