Geldspenden aktuell am wirksamsten

bei Georg Kost

Symbolfoto: infopress24.de

CALW, 08.03.2022 (pm) – Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine löst Fassungslosigkeit auf der ganzen Welt aus. Inzwischen sind über 1,5 Millionen Menschen aus der Ukraine auf der Flucht.
Viele wollen den Flüchtenden helfen – doch was sollte dabei beachtet werden, damit das nicht in Aktionismus endet?

Für alle Geflüchteten, die einer öffentlichen Aufnahme bedürfen, wird in Baden-Württemberg am Grundsatz des dreistufigen Aufnahmeverfahrens festgehalten. Das heißt, die Landeserstaufnahmeeinrichtungen (LEA), zum Beispiel die in Karlsruhe, werden die Funktion einer Erst-Anlaufstelle für alle Ankömmlinge, die nicht bei Verwandten oder Freunden unterkommen, übernehmen. Hier werden die Personen erstversorgt, registriert und erhalten eine umfassende Gesundheitsuntersuchung. Von dort aus werden die Menschen dann voraussichtlich nach einem festen Schlüssel auf die Stadt- und Landkreise verteilt und dort in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Nach sechs Monaten endet die vorläufige Unterbringung in den Gemeinschaftsunterkünften und die Personen werden den Städten und Gemeinden zugewiesen und mit Wohnraum versorgt. Dieses System hat sich bewährt und die beteiligten Stellen haben viel Erfahrung.

Die große Welle der Solidarität mit den Kriegsvertriebenen ist groß. Viele Geflüchtete werden auch in privaten Wohnungen aufgenommen. Wichtig zu beachten ist, dass alle Geflüchtete registriert werden müssen. Nur so können eine Gesundheitsuntersuchung und die allgemeine Unterstützung erfolgen. Wer sich ehrenamtlich einbringen will, kann sich in den Gemeinden an die schon bestehenden Arbeitskreise Asyl wenden. Hier wird nun dringend Unterstützung benötigt.

Zur Verfügung stehender freier Wohnraum kann an die Gemeinden gemeldet werden. Dieser kann dann ggf. direkt an Familienangehörige von ortsansässigen Ukrainern vermittelt werden. Die Registrierung und Zuweisung werden in diesen Fällen individuell geregelt. Zudem kann dieser Wohnraum von den Gemeinden zur Unterbringung von Geflüchteten angemietet werden.

Ukrainerinnen und Ukrainer, die in den Gemeinden ankommen, müssen sich beim jeweiligen Einwohnermeldeamt melden. Auch alle privat untergekommenen ukrainischen Geflüchteten müssen sich beim Einwohnermeldeamt Ihres Aufenthaltsortes nach dem Meldegesetz registrieren zu lassen. Dies gilt auch, wenn die Unterbringung nur vorübergehender Natur ist. Eine vorherige Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nicht notwendig. Die Anmeldung ist notwendig, um eine Erreichbarkeit der eingereisten Personen zu gewährleisten. So werden sich zum Beispiel die Ausländerbehörden auf dem Postweg bei den Eingereisten melden, um die Vorsprachen zur Beantragung von Aufenthaltserlaubnissen zu koordinieren.

Ansprechpartner im LRA Calw:
Für Fragen der Unterbringung: asyl@kreis-calw.de
Für Fragen zum Aufenthaltsrecht: 43.info@kreis-calw.de

Aktuell gehen von vielen Menschen zahlreiche Hilfsangebote ein. Viele wollen den Geflüchteten helfen. Am besten eignen sich in der aktuellen Lage dafür Geldspenden an seriöse Hilfsorganisationen. Deshalb wird darum gebeten, Sachspenden nur im Falle der konkreten Aufforderung einer seriösen Hilfsorganisation zu leisten.

Der Landkreis Calw unterstützt den Spendenaufruf des Vereins Deutsche Humanitäre Hilfe Nagold e.V.
Weitere Informationen finden Sie unter www.dhhn.de/ukraine-in-not-spenden-und-sachspenden-jetzt/.