Für Vereine soll es einfacher werden

Leitfaden für Fastnachtsveranstaltungen auf öffentlichen Straßen

bei Georg Kost

Um Klarheit zu schaffen, was bei Fastnachtsveranstaltungen auf öffentlichen Straßen zu beachten ist, gibt es jetzt einen Leitfaden. Archivfoto: infopress24.de

STUTTGART, 30.12.2024 (pm) – Um Klarheit zu schaffen, was bei Fastnachtsveranstaltungen auf öffentlichen Straßen zu beachten ist, wurde vom baden württembergischen Ministerium für Verkehr unlängst ein Leitfaden herausgegeben der als Unterstützung für Ehrenamtliche und Behören zu sehen sei.
Der Wegweiser ist das Ergebnis des Runden Tischs Fastnacht der Landesregierung, in welchem Land, Kommunen und Verbände vertreten sind.
Die verkehrsrechtliche Genehmigung von Brauchtumsveranstaltungen war dabei ein Thema unter vielen. „Der neue Wegweiser soll dazu beitragen, damit alles reibungslos abläuft. Mit dem Wegweiser zeigen wir, wer sich wann um was kümmern muss und wir haben in diesem Zuge vieles einfacher gemacht“, betonte Staatssekretärin Elke Zimmer MdL.
Jedes Jahr engagieren sich Ehrenamtliche in Baden-Württemberg und stellen bunte Fastnachtsveranstaltungen auf die Beine. Dabei gibt es vieles zu beachten, gerade wenn es auf öffentlichen Straßen und Plätzen hoch hergehen soll. Das Straßenverkehrsrecht des Bundes stellt Anforderungen, an denen die Behörden und Veranstalter nicht vorbeikommen. Der Leitfaden den das Ministerium für Verkehr mit Beteiligung der kommunalen Landesverbände erstellt hat, dient als praktischer Ratgeber.
„Unser Ziel ist es, die Fastnachtstradition zu fördern und gleichzeitig die Planung für die Vereine zu erleichtern“, erklärte Zimmer. Durch den Leitfaden soll der Aufwand für kleine Veranstaltungen mit weniger als 500 Teilnehmenden deutlich reduziert.

Um Klarheit zu schaffen, was bei Fastnachtsveranstaltungen auf öffentlichen Straßen zu beachten ist, gibt es jetzt einen Leitfaden. Archivfoto: infopress24.de

Einheitliche Maßstäbe und mehrjährige Genehmigungen
Staatssekretärin Elke Zimmer betont: „Der Wegweiser (PDF, nicht barrierefrei) ist eine Hilfe für die Fastnachtsveranstalter sowie die Genehmigungsbehörden. Wir geben den Behörden einheitliche Maßstäbe an die Hand und eröffnen ein Verfahren zur mehrjährigen Genehmigung für kleine Brauchtumsveranstaltungen.“ Das entlaste die Vereine und reduziere den bürokratischen Aufwand. Zudem werden Fastnachtsvereine bei erlaubnisfreien kleineren Veranstaltungen von den Kosten für das Aufstellen von Verkehrsschildern befreit.

Praxisnahe Verfahren für mehr Sicherheit
Bei der Erstellung hat das Ministerium für Verkehr bewährte Verfahren aus der Praxis einbezogen. „Einfache und schlanke Verfahren, die sich bewährt haben, sind jetzt der Maßstab“, so Zimmer weiter. Dadurch könnten Anträge schneller und unbürokratischer bearbeitet werden.
„Wir hoffen, dass möglichst viele Fastnachtsveranstalter von diesem Wegweiser profitieren“, sagte Zimmer. Das Verkehrsministerium sieht den Prozess damit nicht als abgeschlossen an. „Nach der Saison schauen wir, was sich bewährt und welche Verbesserungen im kommenden Jahr noch möglich sind“, sagte Staatssekretärin Zimmer.