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NEUHAUSEN, 02.07.2026 (rsr) – Eine funktionierende Warninfrastruktur ist ein zentraler Baustein des Bevölkerungsschutzes. Gerade angesichts zunehmender Extremwetterereignisse, Großschadenslagen und anderer Krisensituationen kommt einer schnellen und zuverlässigen Alarmierung der Bevölkerung besondere Bedeutung zu.
Um die Warntechnik auf den neuesten Stand zu bringen, hat der Gemeinderat Neuhausen in seiner Sitzung am Dienstag einstimmig beschlossen, erneut einen Förderantrag im Rahmen des Sirenenförderprogramms 2026 des Landes Baden-Württemberg zu stellen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, ein Schallgutachten zur Überprüfung der Warnabdeckung im gesamten Gemeindegebiet erstellen zu lassen.
Mit diesem Beschluss schafft die Gemeinde die Voraussetzungen für einen neuen Anlauf auf Fördermittel des Landes. Bereits in den Jahren 2021 und 2025 hatte Neuhausen entsprechende Anträge eingereicht, war jedoch aufgrund der begrenzten Fördermittel nicht berücksichtigt worden. Nach den aktuellen Förderrichtlinien verbessern sich die Erfolgsaussichten, wenn bereits ein Gemeinderatsbeschluss zur Modernisierung des Sirenennetzes vorliegt oder eine fachliche Schallanalyse zur Bewertung der Warnabdeckung durchgeführt wurde.
Der Gemeinderat folgte dem Verwaltungsvorschlag einstimmig. Neben der Antragstellung sollen auch die erforderlichen Haushaltsmittel einschließlich eines möglichen Eigenanteils sowie der späteren Betriebs- und Folgekosten im kommenden Doppelhaushalt eingeplant werden. Darüber hinaus wird eine Beschallungsprognose für das gesamte Gemeindegebiet in Auftrag gegeben. Die Kosten hierfür belaufen sich laut vorliegendem Angebot auf 547,40 Euro. Das Gutachten soll die bestehende Warnabdeckung bewerten und aufzeigen, ob die derzeitigen Standorte den Anforderungen an eine flächendeckende Alarmierung weiterhin entsprechen oder Anpassungen erforderlich sind.
Bürgermeisterin Sabine Wagner erläuterte, dass die vorhandenen Sirenenanlagen technisch nicht mehr dem heutigen Stand entsprechen. Im Ernstfall müssten die Sirenen derzeit noch von Angehörigen der Feuerwehr manuell ausgelöst werden.
Moderne elektronische Anlagen könnten hingegen automatisch angesteuert und innerhalb kürzester Zeit aktiviert werden. Mit diesen Ausführungen beantwortete die Rathauschefin eine Nachfrage von Gemeinderat Hasna Akbaba (Bürger für das Biet), der angesichts der vorgesehenen Investition nach den Gründen für den Austausch der bestehenden Sirenen gefragt hatte.
Wagner betonte, dass die Modernisierung einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Bevölkerungsschutzes leiste und zugleich die technischen Voraussetzungen für die Anbindung an moderne Warnsysteme schaffe.
Elektronische Sirenen könnten automatisiert angesteuert werden und verfügten über eine deutlich höhere Leistungsfähigkeit. Zudem seien sie mit einer Notstromversorgung ausgestattet und technisch bereits für die digitale TETRA-Alarmierung vorbereitet. Damit könnten sie künftig in das Modulare Warnsystem (MoWaS) eingebunden werden, über das Warnmeldungen unmittelbar an die Sirenen übermittelt werden. Die Modernisierung sei daher ein wesentlicher Baustein für einen zeitgemäßen und leistungsfähigen Bevölkerungsschutz.
Geplant ist, die vier bestehenden Sirenenstandorte technisch zu ertüchtigen. Die bislang eingesetzten Motorsirenen des Typs E57, die als Dachständeranlagen betrieben werden, sollen durch elektronische Sirenen des Typs ECI 600 DT ersetzt werden. An der bewährten Montageform auf den Gebäuden soll auch künftig festgehalten werden.
Die Sirenen befinden sich derzeit an der Schulstraße 2 in Neuhausen, an der Hohenwarter Straße 4 in Schellbronn, in der Hauptstraße 61 in Hamberg sowie am Alten Rathaus beziehungsweise ehemaligen Kindergarten in der Schauinslandstraße 5 in Steinegg.
Für die technische Umrüstung der vier Anlagen liegt der Gemeinde bereits ein Angebot in Höhe von 45.868,31 Euro brutto vor. In dieser Summe sind allerdings notwendige Zusatzleistungen wie Kran- oder Hubsteigereinsätze, Elektroinstallationen, gegebenenfalls erforderliche Dachdeckerarbeiten sowie weitere vorbereitende Maßnahmen noch nicht enthalten. Die endgültigen Investitionskosten können daher erst nach Abschluss der technischen Planung und nach Vorliegen des Schallgutachtens verlässlich beziffert werden.
Mit dem Sirenenförderprogramm 2026 stellt das Land Baden-Württemberg erneut Mittel bereit, um die kommunale Warninfrastruktur auszubauen und Sirenen an das Modulare Warnsystem anzubinden. Gefördert werden sowohl die Neuanschaffung als auch die Modernisierung bestehender Anlagen. Nach der aktuellen Förderrichtlinie beträgt der Zuschuss für elektronische Dach- oder Gebäudesirenen bis zu 10.850 Euro je Anlage. Für freistehende Mastsirenen sind Förderungen von bis zu 17.350 Euro möglich. Zusätzlich können für jeden Sirenensteuerungsempfänger Zuschüsse von bis zu 1.000 Euro gewährt werden.
Trotz der zunehmenden Verbreitung digitaler Warn-Apps bleiben Sirenen ein unverzichtbarer Bestandteil des Bevölkerungsschutzes. Sie erreichen die Bevölkerung unabhängig von Mobilfunk- und Internetverbindungen und gewährleisten insbesondere bei Stromausfällen oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen eine schnelle und flächendeckende Warnung. Mit der geplanten Modernisierung möchte die Gemeinde Neuhausen ihre Warninfrastruktur langfristig an die heutigen Anforderungen anpassen und zugleich ihre Chancen auf eine Förderung durch das Land deutlich verbessern.
Eile ist dabei geboten: Der Förderantrag muss spätestens bis zum 31. Juli 2026 beim Land Baden-Württemberg eingereicht werden. Mit dem einstimmigen Beschluss des Gemeinderats sind nun die politischen und formalen Voraussetzungen geschaffen, um die Bewerbung fristgerecht auf den Weg zu bringen.
