Katzenschutz für Wimsheim

Gemeinderat ebnet einstimmig den Weg für neue Verordnung

bei Georg Kost

Symbolfoto © privat

WIMSHEIM, 30. 04.2025 (rsr) – Der Wimsheimer Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Dienstagabend einstimmig beschlossen, die rechtlichen Voraussetzungen für eine kommunale Katzenschutzverordnung prüfen zu lassen. Die Initiative dazu ging von der Liste Bürgerinitiative Wimsheim aus, vertreten durch ihre Fraktionssprecher Sabine Höllein und Michael Zotz. Ziel ist es, sowohl freilebende als auch freilaufende Hauskatzen besser zu schützen und unkontrollierte Vermehrung künftig wirksam einzudämmen.
Bereits Anfang März hatte die Bürgerinitiative einen entsprechenden Antrag bei der Gemeindeverwaltung eingereicht. Dieser sieht die Einführung einer Verordnung nach Paragraf 13b Tierschutzgesetz vor, die insbesondere eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen mit Freigang beinhaltet.
Die Wimsheimer Gemeindeverwaltung bewertete das Anliegen als positiv. Bürgermeister Mario Weisbrich erklärte, man halte den Erlass einer solchen Verordnung für „grundsätzlich sinnvoll“ und sprach sich für eine entsprechende Prüfung aus.

Problem erkannt – auch lokal relevant
Die Antragsteller stützen sich auf bundesweite Zahlen, wonach rund zwei Millionen verwilderte Katzen in Deutschland leben. Viele von ihnen stammen ursprünglich aus Haushalten, wurden jedoch nicht kastriert und vermehrten sich unkontrolliert. Der Deutsche Tierschutzbund, Bund und Länder sowie zahlreiche Tier- und Naturschutzvereine befürworten daher flächendeckend Regelungen zur Eindämmung dieses Problems – unter anderem auch zur Erfüllung des im Grundgesetz verankerten Staatsziels Tierschutz (Art. 20a GG).
Auch in Wimsheim zeigt sich die Problematik deutlich: Als Schwerpunkte für verwilderte Katzenpopulationen wurden insbesondere das Gewerbegebiet im Bereich der Maybachstraße sowie beim Reitstall Rolle sowie des alte Ponyhof genannt.

Kastration und Verantwortung
Die geplante Katzenschutzverordnung sieht vor, dass alle Katzen mit Zugang zum Freien künftig kastriert werden müssen. Zusätzlich sollen sie eindeutig gekennzeichnet – etwa durch Tätowierung oder Mikrochip – und in ein zentrales Register wie TASSO oder FINDEFIX eingetragen werden. Die geschätzten Kosten betragen rund 250 Euro pro Katze beziehungsweise 150 Euro pro Kater, zuzüglich etwa 40 Euro für Kennzeichnung und Registrierung. Die finanzielle Verantwortung liegt bei den Tierhalterinnen und Tierhaltern.
Durch die eindeutige Zuordnung von Tieren ließe sich nicht nur das Problem verwilderter Bestände eindämmen, sondern auch die Möglichkeit schaffen, Bußgelder bei Verstößen gegen die Kastrationspflicht gezielter zu verhängen. Ein weiterer Vorteil der Maßnahme ist die Erleichterung bei der Rückführung aufgefundener Tiere an ihre Besitzer.

Unterstützung durch Tierschutzverein
Positive Resonanz erhielt der Beschluss von den anwesenden Mitgliedern des Tierschutzvereins Herzkatzen e.V. aus Wurmberg. Der Verein ist in den Nachbarkommunen in Wurmberg, Wiernsheim, Mönsheim und auch Wimsheim aktiv und widmet sich insbesondere der Betreuung, medizinischen Versorgung und Kastration verwilderter Hauskatzen. Dabei setzt Herzkatzen e.V. sowohl auf stationäre Pflegestellen als auch auf betreute Futterplätze. Die Zusammenarbeit mit Kommunen ist fester Bestandteil des Vereinskonzepts.

Ökologische und tierschutzrechtliche Dimension

Neben dem unmittelbaren Ziel des Tierschutzes bringt eine Katzenschutzverordnung auch ökologische Vorteile mit sich. Freilebende Katzen gelten als Bedrohung für heimische Singvögel, Kleinsäuger und Reptilien, deren Bestände regional bereits rückläufig sind. Durch eine kontrollierte Population könne diesem Effekt entgegengewirkt und gleichzeitig das Katzenelend langfristig reduziert werden.

Mit der Beauftragung der Verwaltung zur rechtlichen Prüfung ist ein erster Schritt getan. Sollte die Verordnung zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten, würde Wimsheim nicht nur einen aktiven Beitrag zum Tierschutz leisten, sondern sich auch im Kreis der verantwortungsvoll handelnden Kommunen positionieren.