CALW, 01.12.2023 (pm) – Baumrodungen in der freien Landschaft und das Auf-den-Stock-Setzen von Hecken sind nur in der Zeit von 1. Oktober bis Ende Februar zulässig. Diese Vorschrift im Bundesnaturschutzgesetz dient dem Schutz der freilebenden Tier- und Pflanzenwelt. Durch das zeitlich befristete Verbot, Bäume und Hecken zu schneiden, sollen die Lebensräume der Vögel während der Brut- und Aufzuchtzeit aber auch die von anderen Kleinlebewesen geschützt werden
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Tierwohl
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ENZKREIS, 27.08.2022 (enz) – Was macht die Landwirtschaft im Enzkreis aus? Wer prägt unsere Kulturlandschaft und produziert unsere Nahrungsmittel vor Ort? Die Artikelserie „Farm-Fenster” beleuchtet Aspekte der hiesigen Landwirtschaft und ihre Bedeutung für die Menschen in der Region. Der zwölfte Teil der Reihe widmet sich der Schweinehaltung.