Erheblicher Rückgang der Kreiseinnahmen bei der Grunderwerbsteuer

Baden-Württemberg: Grunderwerbsteueraufkommen bei 1,66 Milliarden Euro

bei Georg Kost

580 Millionen weniger Grunderwerbsteuer in 2023.  Symbolfoto:infopress24.de

BADEN-WÜRTTEMBERG, 08.05.2024 (pm) – Das Land Baden-Württemberg hat nach Angaben des Statistischen Landesamtes im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr circa 580 Millionen weniger Grunderwerbsteuer eingenommen. Das Aufkommen verringerte sich um 25,9 Prozent von 2,24 Milliarden auf 1,66  Milliarden Euro und ist damit annähernd so niedrig wie zuletzt im Jahr 2016.

Bei der Grunderwerbsteuer handelt es sich um eine Verkehrssteuer, die fällig wird, wenn die rechtliche (Kauf) oder wirtschaftliche (Verwertungsmöglichkeit) Verfügungsmacht an einem Grundstück erworben wird. Für die Höhe der Grunderwerbsteuer ist der in Baden-Württemberg gültige Steuersatz maßgebend. Dieser beträgt 5,0 Prozent des Grundstückwerts (Kaufpreis).

Die dem Land zustehende Steuer wird nach dem Finanzausgleichsgesetz den Stadt- und Landkreisen nach dem Aufkommen in ihrem Gebiet zu 38,85 Prozent überlassen. Die Stadt- und Landkreise erhielten 2023 anteilig rund 650 Millionen Euro (im Jahr kassenmäßig gebuchte Einnahmen). Das ist ein Minus zum Vorjahr von 27,3 Prozent oder rund 244 Millionen Euro. Die Entwicklung der insgesamt den Stadt- und Landkreisen überlassenen Grunderwerbsteuer weicht von der Veränderung des dem Land zustehenden Gesamtaufkommens etwas ab, da die Verbuchung bei den Kreisen teilweise zeitversetzt erfolgt.

Auf Ebene der vier Regierungsbezirke bewegten sich die rückläufigen Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer prozentual auf ähnlichem Niveau. Der Regierungsbezirk Stuttgart weist zu 2022 ein Minus von 27 Prozent (−98 Millionen Euro) aus, währenddessen die Regierungsbezirke Karlsruhe und Freiburg in Relation zu ihren Aufkommen des Vorjahres mit jeweils rund 29 Prozent (−64 und −50 Millionen Euro) einen leicht höheren Rückgang zu verzeichnen haben. Lediglich der Regierungsbezirk Tübingen steht mit einem Minus von rund 23 Prozent (−32 Millionen Euro) etwas »besser« da.

Die 35 Landkreise verbuchten 2023 rund 495 Mill. Euro, was einem Minus gegenüber dem Vorjahr von 28,4 Prozent (−196 Millionen Euro) entspricht. Mit einem Aufkommen von rund 155 Millionen Euro belief sich der Rückgang in den neun Stadtkreisen auf 23,6 Prozent (−48 Millionen Euro).

Die in der Tabelle aufgeführten Veränderungsraten reichen bei den Landkreisen mit einem Minus von 5,7 Prozent beim Landkreis Biberach (−0,6 Millionen Euro) bis zu einem Minus von 45,7 Prozent beim Schwarzwald-Baar-Kreis (−7,8 Millionen Euro) und 49,5 Prozent beim Landkreis Waldshut (−6,5 Millionen Euro).

Bei den neu Stadtkreisen weist lediglich Heilbronn Mehreinnahmen um 9,6 Prozent (+0,9 Millionen Euro) aus, allerdings musste dort im Vorjahr noch ein Minus in gleicher Größenordnung verbucht werden. Der deutlichste Rückgang an Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer bei den Stadtkreisen lag mit 39,7 Prozent (−6,6 Millionen Euro) bei Heidelberg. Bereits im Jahr 2022 musste dieser Stadtkreis den größten Rückgang mit 25,2 Prozent (−5,6 Millionen Euro) verzeichnen. Mit etwas Abstand folgt dann Stuttgart und Mannheim mit einem Rückgang von 29,4 Prozent (−21,9 Millionen Euro) und 26,5 Prozent (−8,6 Millionen Euro).

Die Entwicklung der Einnahmen einzelner Stadt- und Landkreise an der Grunderwerbsteuer verläuft stets recht unterschiedlich. Dabei sind extreme Veränderungen zum Vorjahr auf lokale Sondereffekte, Einzelfälle und auf entsprechend gegenläufige Entwicklungen in den Vorjahren zurückzuführen. Diese Sachverhalte sind dem Statistischen Landesamt jedoch nicht bekannt.

Die sich im Jahr 2022 abzeichnende negative Entwicklung (−220 Millionen Euro zu 2021) bei den Einnahmen aus Grunderwerbsteuer stellt sich in 2023 nun umso deutlicher dar. Dies dürfte zum einen an dem verringerten Preisniveau aufgrund einer gesunkenen Nachfrage durch gestiegene Finanzierungskosten sowie auf die unsichere Lage am Grundstücks- und Immobilienmarkt zurückzuführen sein. In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit besteht die Neigung größere Investitionen zurückzustellen.