BADEN-WÜRTTEMBERG, 02.02.2023 (pm) – Am 31. Januar 2023 endete die Abgabefrist der Erklärung für die Grundsteuer B. Alle säumigen Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten im Laufe des ersten Quartals 2023 eine Erinnerung vom Finanzamt. Die offizielle Frist für die Grundsteuer B ist am 31. Januar 2023 zu Ende gegangen. Bis dahin sind in Baden-Württemberg 68 Prozent der Erklärungen bei den Finanzämtern abgegeben worden. Insgesamt rund 94 Prozent digital.
Grundsteuer
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BADEN-WÜRTTEMBERG, 31.12.2022 (pm) – Bislang sind in Baden-Württemberg rund 2,48 Millionen Grundsteuererklärungen eingegangen. Das sind etwa 44 Prozent aller abzugebenden Erklärungen. Am 31. Januar 2023 endet die Verlängerung des Abgabetermins für die Grundsteuererklärung.
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CALW, 22.11.2022 (pm) – Den Gemeinsamen Gutachterausschuss bei der der Stadt Calw haben in den letzten Wochen und Monaten zahlreiche Nachfragen und Einwendungen zu den Bodenrichtwertkarten erreicht. Aufgrund dieser Rückmeldungen konnten Fehler in den Bodenrichtwertkarten erkannt und zwischenzeitlich behoben werden. Da es sich um Fehler handelt, fliesen diese Änderungen nicht in die kommenden Bodenrichtwertkarten ein, sondern es wurden die entsprechenden Bodenrichtwertkarten zum Stichtag 01.01.2022 rückwirkend korrigiert.
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BADEN-WÜRTTEMBERG, 14.10.2022 (pm) – Die Länder haben die Abgabefrist zur Grundsteuer-Erklärung verlängert. Die Erklärungen müssen nun erst bis zum 31. Januar 2023 abgegeben werden. Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird um drei Monate verlängert. Das haben die Finanzminister der Länder entschieden. Statt wie geplant zum 31. Oktober 2022, müssen die Erklärungen erst bis zum 31. Januar 2023 abgegeben werden.
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BADEN-WÜRTTEMBERG, 06.10.2022 (pm) – Bis zum 31. Oktober 2022 müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt abgeben. Wer seine Erklärung bis dahin noch nicht abgegeben hat, sollte dies dann unverzüglich nachholen.
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BADEN-WÜRTTEMBERG, 31.03.2022 (pm) – Mit der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung geht das Land die nächsten Schritte bei der Grundsteuerreform. Vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 können Eigentümer für ihre Grundstücke online die Feststellungserklärung abgeben. Die Umsetzung der Grundsteuerreform wird konkreter: Ab dem 1. Juli 2022 können die Eigentümerinnen und Eigentümer für ihre Grundstücke (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) eine Steuererklärung einreichen. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine sogenannte „Feststellungserklärung“ abzugeben. Das Finanzministerium hat heute eine entsprechende öffentliche Bekanntmachung herausgegeben. Die Abgabefrist endet am 31. Oktober 2022.