Wassergebühren – Teuerung unter Inflationsrate

Unterschiedliche Entwicklung in den Gemeinden

bei Georg Kost

Symbolfoto: infopress4.de

BADEN-WÜRTTEMBERG, 07.10.2023 (pm) – Die durchschnittlichen Wassergebühren verteuerten sich zwischen 2022 und 2023 stärker als in den Vorjahren, jedoch moderat verglichen mit der Gesamtteuerung (Inflationsrate). Wie das Statistische Landesamt Baden-Württemberg hierzu mitteilt, kosteten Trinkwasser und Abwasser zum Stichtag 1. Januar 2023 rund fünf Prozent 1) und das Niederschlagswasser rund vier Prozent mehr als im Januar 2022.

Die Inflationsrate, die im selben Zeitraum bei 8,5 Prozent lag, übertraf die Teuerung bei den Wassergebühren damit deutlich.2023 kostet Trinkwasser durchschnittlich 2,44 Euro je Kubikmeter (EUR/m³) und damit 0,11 EUR/m³ mehr als noch vor einem Jahr.(2) Die Abwassergebühr (3) erhöhte sich um denselben Betrag auf 2,11 EUR/m³ und die Niederschlagswassergebühr um 0,02 Euro je Quadratmeter (EUR/m²) gebührenwirksame Fläche (4) auf 0,51 EUR/m².
Die Grundgebühr für Trinkwasser zog wie in der Vergangenheit deutlich stärker an als die übrigen Gebührenbestandteile. Sie liegt 2023 mit durchschnittlich 58 Euro (Jahresbetrag) um knapp fünf  Euro (9 %) über dem Vorjahr.(5)
Die Grundgebühr hat jedoch an der Verbraucherrechnung für Wasser mit nur sechs Prozent (6) einen deutlich geringeren Anteil als die sich auf den Wasserverbrauch beziehenden Trinkwasser- und Abwassergebühren.(7)

Gebührenhöhe und Gebührntwicklung unterscheiden sich in den Gemeinden
Die Gebühren unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde. 2023 reicht die Gebührenspanne in den Gemeinden beim Trinkwasser von 0,32 EUR/m³ bis 5,35 EUR/m³ und beim Abwasser von 0,44 EUR/m³ bis 6,21 EUR/m³. Auch beim Niederschlagswasser liegen die niedrigste und höchste Gebühr mit 0,00 EUR/m² (die Gebühr wurde für 2023 ausgesetzt) bzw. 0,06 EUR/m³ und 1,43 EUR/m² weit auseinander. In den Gebühren äußert sich der lokale Aufwand für die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung, der zum Beispiel von der Siedlungsstruktur, der Ergiebigkeit und Qualität der Wasservorkommen vor Ort oder den Anforderungen an die Kläranlagen abhängt.

Nach Mitteilung des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg gibt es auch in der Gebührenentwicklung Unterschiede zwischen den Gemeinden. Im Vorjahr zu viel erhobene Gebühren werden an die Verbraucherinnen und Verbraucher zurückgegeben, wodurch sich für einen kleinen Teil der Gemeinden die Gebühren für Trinkwasser, Schmutz- und Niederschlagswasser gegenüber 2022 sogar verringerten. In gut der Hälfte der Gemeinden blieben die Gebühren im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Dagegen verteuerte sich das Trinkwasser in 40 Prozent der Gemeinden, beim Schmutzwasser- und Niederschlagswasser waren es mit 35 Prozent bzw. 28 Prozent etwas weniger Gemeinden.

1 Trinkwassergebühr 4,7 Prozent, Abwassergebühr 5,5 Prozent.
2 Einschließlich Mehrwertsteuer.
3 Der Begriff Abwassergebühr wird im Folgenden synonym für Schmutzwassergebühr verwendet;
  sie bildet mit der Niederschlagswassergebühr die sogenannte gesplittete Gebühr - 
  das vorherrschende Tarifmodell im Land.
4 An die öffentliche Kanalisation angeschlossene befestigte oder überbaute Fläche.
5 Einschließlich Mehrwertsteuer.
6 Abgeleitet aus einer Modellrechnung des Statistischen Landesamtes.
7 Alle Angaben sind einwohnergewichtet. Gemeinden mit mehr Einwohnern wirken sich daher 
  stärker auf den Landesdurchschnitt aus als kleinere Gemeinden.