BADEN WÜRTTEMBERG, 28.02.2022 (pm) – Im Jahr 2020 hat die Finanzverwaltung in Baden-Württemberg fast 28 000 Erbschaften und Schenkungen mit einem Vermögen im Wert von 9,3 Milliarden Euro steuerlich veranlagt. Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes erhöhte sich die Zahl der Vermögensübergänge gegenüber dem Vorjahr um 11,8 Prozent, während sich deren Gesamtwert stark verringert hat (−27,7 Prozent). Deutlich gesunken ist damit der durchschnittliche Vermögenswert je Übertragung mit etwa 333 000 Euro je Fall. Im Vorjahr lag dieser bei 514 000 Euro.
Bei den für die Statistik erhobenen Vermögensübertragungen sind nur Erbschaften und Schenkungen enthalten, für die von den Finanzämtern eine Steuerfestsetzung (ggf. mit 0 Euro) erfolgte. Insbesondere kleinere Erbschaften sind daher nur teilweise enthalten. Der Wert der steuerpflichtigen Vermögensübertragungen (nach Berücksichtigung von Freibeträgen etc.) lag mit 6,3 Milliarden Euro auf dem niedrigsten Stand seit 2016 und ging gegenüber dem Vorjahr um 8,2 Prozent zurück. Dagegen stieg der Wert der festgesetzten Steuer mit 1,1 Milliarden Euro um 4,0 Prozent. Die errechnete Steuerquote (festgesetzte Steuer im Verhältnis zum steuerpflichtigen Erwerb) lag bei 18 Prozent.
Bei etwa 23 200 Fällen und somit bei mehr als vier Fünftel der erfassten Vermögenserwerbe handelte es sich um eine Erbschaft. Deren Wert lag bei 6,8 Milliarden Euro, womit etwas weniger als drei Viertel des übertragenen Gesamtvermögens auf Erbschaften entfiel. Auf Schenkungen entfielen dagegen etwa 2,5 Milliarden Euro. Von den insgesamt festgesetzten Steuern entfielen 169,5 Millionen Euro auf steuerpflichtige Schenkungen, bei Erbschaften wurden 964,8 Mill. Euro als Steuer festgesetzt.
Rund 45 Prozent der steuerpflichtigen Erwerbe entfiel auf Erbschaften und Schenkungen bis 50 000 Euro. Deren Anteil am Gesamtwert des übertragenen Vermögens lag mit 256 Mill. Euro bei 4,1 Prozent. Dagegen fanden in 8,6 Prozent der Fälle Vermögenübergänge von mehr als 500 000 Euro statt, die einen Gesamtwert von 3,9 Milliarden Euro hatten. Deren Anteil am Gesamtwert der Vermögenstransfers lag bei 62,3 Prozent. Auf diese Erwerbe entfielen insgesamt 680 Millionen Euro an Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Im Jahr 2020 wurden von den Finanzbehörden im Südwesten 11 320 Nachlässe erfasst, wobei die Erbfälle teilweise bereits in den Vorjahren eingetreten waren und deren Steuerfestsetzung bei den Erben in 2020 stattfand. Der Gesamtwert der Nachlässe belief sich vor Abzug der Nachlassverbindlichkeiten auf 8,2 Milliarden Euro. Unterteilt nach Vermögensarten entfielen 3,3 Milliarden Euro auf Grundvermögen (39,8 Prozent), auf Betriebsvermögen entfiel ein Anteil von 0,4 Milliarden Euro (4,5 Prozent). Der Großteil des Nachlasswertes (55,0 Prozent) umfasste mit 4,6 Milliarden Euro sonstiges Vermögen wie Bankguthaben, Wertpapiere, Versicherungen aber auch Hausrat. Die Nachlassverbindlichkeiten lagen bei 1,6 Milliarden Euro.