BADEN-WÜRTTEMBERG, 08.07.2023 (pm) – Die Steuereinnahmen der Gemeinden in Baden-Württemberg sind nach Angaben der vierteljährlichen kommunalen Kassenstatistik im Jahr 2022 auf 19,4 Milliarden Euro gestiegen. Das ist ein Plus von 9,0 Prozent. Die Steuereinnahmen werden nach Abzug der an das Land und den Bund abzuführenden Gewerbesteuerumlage berechnet.
Steuer
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BADEN-WÜRTTEMBERG, 13.06.2023 (pm) – Wer seine Grundsteuererklärung für die Grundsteuer B noch nicht abgegeben hat, bekommt ab Mitte Juni 2023 ein Erinnerungsschreiben des Finanzamts zugesandt. In den Schreiben ist ein erneuter Abgabetermin genannt, dann endet die Kulanzzeit.
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BADEN-WÜRTTEMBERG, 13.04.2023 (pm) Nach Auswertung der vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg veröffentlichten vierteljährlichen kommunalen Kassenstatistik, erreichten die Hundesteuereinnahmen der Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg 2022 einen Wert von 54,56 Millionen Euro. Das waren 5,7 Prozent mehr als 2021 (51,63 Millionen Euro). Somit stieg das Hundesteueraufkommen im Jahr 2022 auf einen neuen Höchstwert von 4,86 Euro pro Kopf.
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BADEN-WÜRTTEMBERG, 01.11.2022 (pm) – Das Land kann in den kommenden beiden Jahren mit Steuermehreinnahmen von 2,5 Milliarden Euro rechnen. Damit wird das Land die Entlastungsmaßnahmen des Bundes finanzieren. Für dieses Jahr kann das Land Baden-Württemberg mit Steuermehreinnahmen von 1,8 Milliarden Euro rechnen. Diese Mehreinnahmen fließen in das Gesamtergebnis des Haushaltsjahres 2022. Deshalb ergibt sich aus der Oktober-Steuerschätzung für den Doppelhaushalt kein zusätzlicher finanzieller Spielraum.
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BADEN WÜRTTEMBERG, 28.02.2022 (pm) – Im Jahr 2020 hat die Finanzverwaltung in Baden-Württemberg fast 28 000 Erbschaften und Schenkungen mit einem Vermögen im Wert von 9,3 Milliarden Euro steuerlich veranlagt. Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes erhöhte sich die Zahl der Vermögensübergänge gegenüber dem Vorjahr um 11,8 Prozent, während sich deren Gesamtwert stark verringert hat (−27,7 Prozent). Deutlich gesunken ist damit der durchschnittliche Vermögenswert je Übertragung mit etwa 333 000 Euro je Fall. Im Vorjahr lag dieser bei 514 000 Euro.