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Finanzamt

  • Kulanzzeit zur Abgabe der Grundsteuererklärung endet

    bei Georg Kost 13. Juni 2023

    BADEN-WÜRTTEMBERG, 13.06.2023 (pm) – Wer seine Grundsteuererklärung für die Grundsteuer B noch nicht abgegeben hat, bekommt ab Mitte Juni 2023 ein Erinnerungsschreiben des Finanzamts zugesandt. In den Schreiben ist ein erneuter Abgabetermin genannt, dann endet die Kulanzzeit.

  • Kulanzzeit nach Ende der Grundsteuerfrist

    bei Georg Kost 2. Februar 2023

    BADEN-WÜRTTEMBERG, 02.02.2023 (pm) – Am 31. Januar 2023 endete die Abgabefrist der Erklärung für die Grundsteuer B. Alle säumigen Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten im Laufe des ersten Quartals 2023 eine Erinnerung vom Finanzamt. Die offizielle Frist für die Grundsteuer B ist am 31. Januar 2023 zu Ende gegangen. Bis dahin sind in Baden-Württemberg 68 Prozent der Erklärungen bei den Finanzämtern abgegeben worden. Insgesamt rund 94 Prozent digital.

  • Gutachterausschuss korrigiert Fehler in den Bodenrichtwertkarten

    bei Georg Kost 22. November 2022

    CALW, 22.11.2022 (pm) –  Den Gemeinsamen Gutachterausschuss bei der der Stadt Calw haben in den letzten Wochen und Monaten zahlreiche Nachfragen und Einwendungen zu den Bodenrichtwertkarten erreicht. Aufgrund dieser Rückmeldungen konnten Fehler in den Bodenrichtwertkarten erkannt und zwischenzeitlich behoben werden. Da es sich um Fehler handelt, fliesen diese Änderungen nicht in die kommenden Bodenrichtwertkarten ein, sondern es wurden die entsprechenden Bodenrichtwertkarten zum Stichtag 01.01.2022 rückwirkend korrigiert.

  • Grundsteuererklärung wird fällig

    bei Georg Kost 6. Oktober 2022

    BADEN-WÜRTTEMBERG, 06.10.2022 (pm) – Bis zum 31. Oktober 2022 müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt abgeben. Wer seine Erklärung bis dahin noch nicht abgegeben hat, sollte dies dann unverzüglich nachholen.

  • Erbschaften und Schenkungen in Baden Württemberg

    bei Georg Kost 28. Februar 2022

    BADEN WÜRTTEMBERG, 28.02.2022 (pm) – Im Jahr 2020 hat die Finanzverwaltung in Baden-Württemberg fast 28 000 Erbschaften und Schenkungen mit einem Vermögen im Wert von 9,3 Milliarden Euro steuerlich veranlagt. Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes erhöhte sich die Zahl der Vermögensübergänge gegenüber dem Vorjahr um 11,8 Prozent, während sich deren Gesamtwert stark verringert hat (−27,7 Prozent). Deutlich gesunken ist damit der durchschnittliche Vermögenswert je Übertragung mit etwa 333 000 Euro je Fall. Im Vorjahr lag dieser bei 514 000 Euro.

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