BÖBLINGEN, 28.02.2022 (pm) – Im Landkreis Böblingen ist vergangene Woche ein Fall von Vogelgrippe aufgetreten. Bei einem toten Wildvogel, einer Graugans, die im Bereich der A81 Sindelfingen-Ost gefunden wurde, ist durch das Untersuchungsamt in Stuttgart das Virus festgestellt worden. Die Probe befindet sich nun beim Nationalen Referenzlabor zur Bestätigung. Da sich in der weiteren Umgebung keine Nutztierhaltung befindet, hat der Veterinärdienst auf die Einleitung von Maßnahmen zur Bekämpfung, wie etwa eine Aufstallungspflicht, verzichtet.
Zwischenzeitlich wurde eine weitere Gans vom Murkenbachweiher positiv vom CVUA befundet. Auch diese Probe befindet sich aktuell zur Bestätigung beim Friedrich-Löffler-Institut.
Zwei weitere Proben vom Oberen See in Böblingen befinden sich noch ohne Ergebnis beim Untersuchungsamt Stuttgart. Die Wahrscheinlichkeit, dass auch diese Proben positiv ausfallen werden ist sehr hoch.
Die Vogelgrippe, auch als Geflügelpest bekannt, ist eine, in den meisten Fällen tödlich verlaufende Virus-Erkrankung für eine Vielzahl an Vogelarten. Wo sie auftritt, muss sie von Amts wegen mit rigiden Mitteln bekämpft werden, um eine Ausbreitung zu verhindern. Eine Gefährdung der Gesundheit für Menschen durch die Vogelgrippe besteht derzeit nicht.
Das Amt für Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung ruft alle Geflügelhalter im Landkreis Böblingen eindringlich dazu auf, peinlich genau auf die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen zu achten um einen Eintrag in die Nutzgeflügelbestände zu verhindern. Dabei spielt die Größe der Tierhaltung keine Rolle. Auch ein Auftreten der Geflügelpest in Kleinstbeständen hätte weitreichende Folgen für alle Geflügelhaltungen im Umkreis. Informationen und Handlungsanweisungen können auf der Homepage des MLR oder des Friedrich-Löffler-Instituts nachgelesen werden.
Weiterhin empfiehlt das Veterinäramt dringend allen Geflügelhaltern, ihre Tiere freiwillig aufzustallen, bis der aktuelle Vogelzug beendet ist.