Carsten Sorg wird Kreisbrandmeister des Enzkreises

bei Georg Kost

Carsten Sorg wird Kreisbrandmeister des Enzkreises. Foto LRA Enzkreis.

ENZKREIS, 05.11.2019 (pm) – Der Kreistag hat in seiner Sitzung am vergangenen Montag den derzeitigen Kreisbrandmeister des Landkreises Konstanz Carsten Sorg zum neuen hauptamtlichen Kreisbrandmeister des Enzkreises gewählt. „Durch seine bisherige Tätigkeit in Konstanz und zahlreiche weitere Stationen im Feuerwehrdienst bringt Herr Sorg das notwendige Rüstzeug für diesen anspruchsvollen Job mit“, freut sich Landrat Bastian Rosenau, der überdies froh ist, dass mit dem Amtsantritt des 45-jährigen gebürtigen Pforzheimers eine mehr als ein Jahr dauernde Durststrecke enden wird.
Der frisch Gewählte hat über 20 Jahre Erfahrung im Feuerwehrwesen vorzuweisen: Nach der Ausbildung zum Beamten im mittleren nicht technischen Verwaltungsdienst bei der Stadt Pforzheim und vier Jahren als Sachbearbeiter beim Landratsamt Enzkreis wechselte Carsten Sorg Ende 1997 zur Branddirektion Stuttgart, wo er nach einer weiteren Ausbildung zum Beamten im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst einige Jahre als Wachabteilungsführer tätig war. Ab 2005 fungierte er innerhalb der Branddirektion als hauptberuflicher Ausbilder, bevor er 2010 noch eine Ausbildung im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst absolvierte und schließlich Wachabteilungsführer und Einsatzleiter in der Landeshauptstadt wurde. Bis März 2017 war Sorg zudem stellvertretender Abteilungskommandant einer Freiwilligen Feuerwehr und Vorsitzender des Stadtfeuerwehrverbandes Pforzheim, bevor er im Herbst desselben Jahres als Kreisbrandmeister und Leiter des Referats Brand- und Katastrophenschutz zum Landkreis Konstanz wechselte.

„Wir sind natürlich bestrebt, die Entscheidung des Kreistags zeitnah umzusetzen“, betont Erster Landesbeamter Wolfgang Herz. Die Kreisverwaltung sei deshalb im Gespräch mit Herrn Sorgs bisherigem Dienstherrn und könne bald Genaueres zum Zeitpunkt seines möglichen Wechsels sagen. „Bis dahin werden die Amtsgeschäfte des Kreisbrandmeisters weiterhin auf den Schultern seiner ehrenamtlichen Stellvertreter ruhen, denen ich an dieser Stelle ganz herzlich für ihr großes Engagement und die gute, zuverlässige Arbeit danke.“

Dem Kreisbrandmeister obliegt unter anderem die fachliche Aufsicht über die Feuerwehren in den Kreisgemeinden. Bevölkerungsschutz, die Katastrophenvorsorge sowie die Integrierte Leitstelle gehören ebenso zum Aufgabenbereich wie die Feuerwehrförderung und Grundsatzfragen des Brandschutzes.