Ausstattung der Feuerwehren im Enzkreis wird deutlich verbessert

Landesförderung für alle beantragten Neuanschaffungen und Ersatzbeschaffungen bewilligt

bei Georg Kost

Symbolfoto: infopress24.de

ENZKREIS, 31.07.2023 (enz) –  Wer die Nummer 112 wählt, erwartet schnelle und professionelle Hilfe von der Feuerwehr. Das gilt nicht nur im Brandfall, sondern auch bei Unfällen sowie zunehmend auch bei Unwetterereignissen. „Damit die Wehren im Notfall auch wirklich die erforderliche Hilfe leisten können, müssen sie allerdings nicht nur personell, sondern auch technisch gut aufgestellt sein. Dazu braucht es natürlich die entsprechenden Finanzmittel. Und in diesem Jahr bekommen wir eine sehr hohe Förderung: Alle 25 vom Kreis für 2023 beantragten Maßnahmen werden vom Regierungspräsidium beziehungsweise Innenministerium gefördert. Damit fließen hohe Summen an Fördergeldern für dringend notwendige Anschaffungen und Ersatzbeschaffungen in unsere Städte und Gemeinden“, freut sich die Erste Landesbeamtin des Enzkreises, Dr. Hilde Neidhardt, in deren Dezernat auch der Bevölkerungsschutz angesiedelt ist.

„Mit dieser Vollförderung und den damit verbundenen Beträgen können wir insbesondere den Fuhrpark in einigen Enzkreiswehren auf den neusten Stand der Technik bringen und Fahrzeuge ersetzen, die 30 Jahre alt oder sogar noch älter sind“, konkretisiert Kreisbrandmeister Carsten Sorg. In diesem Jahr dürfen die Stadt- und Landkreise sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Regierungsbezirk Karlsruhe auf über 14 Millionen Euro Landeszuwendungen zur Projektförderung zählen. Der Enzkreis und seine Kommunen erhalten davon mehr als 1,4 Millionen Euro. Hinzu kommen noch rund 240.000 Euro als Pauschalförderung für Angehörige der Einsatzabteilungen und der Abteilungen der Jugendfeuerwehr.

Bevölkerungsschutz-Sachbearbeiterin Janna Dukat und Kreisbrandmeister Carsten Sorg vor den zahlreichen Zuwendungsbescheiden, die an die Kommunen im Enzkreis verschickt wurden. Foto: LRA Enzkreis, Christian Thümmel

Mit den jetzt zugesagten Geldern sollen insgesamt drei Löschfahrzeuge (für Neuhausen, Knittlingen, Mühlacker), fünf Mannschaftstransportwagen (für Mühlacker, Königsbach-Stein, Friolzheim, Tiefenbronn und Birkenfeld), ein Gerätewagen-Logistik 2 (für Mönsheim), eine Drehleiter mit Rettungskorb (für Keltern) und zwei Einsatzleitwagen 1 (für Keltern und Heimsheim) angeschafft werden. Bezuschusst sind darüber hinaus auch vier Netzersatzanlagen für Feuerwehrhäuser (in Kieselbronn, Heimsheim und zweimal Keltern), neun Digitalfunkgeräte für Feuerwehrhäuser und Feuerwehrfahrzeuge (in Maulbronn und Mönsheim) sowie 38 Digitalfunkgeräte für den Einsatzstellenfunk (Straubenhardt).
„In drei Fällen können künftig sogar zusätzliche Fahrzeuge stationiert werden“, kündigt Sorg an, der davon überzeugt ist, dass insbesondere die deutliche Senkung des Durchschnittsalters der im Enzkreis eingesetzten Feuerwehrfahrzeuge eine gute Investition in die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger ist. Damit die Fahrzeuge wiederum eine lange Lebensdauer haben, gut gepflegt und damit  funktionstüchtig und einsatzbereit bleiben, ist ein Teil des Förderbetrags auch für den Neubau des Feuerwehrhauses in Remchingen-Nöttingen sowie für jeweils einen weiteren Fahrzeugstellplatz in den Feuerwehrhäusern Knittlingen und Keltern vorgesehen. Um auch bei einem Stromausfall noch einsatzfähig zu sein, wurden in vier Feuerwehrhäusern – in Heimsheim, Kieselbronn und zweimal in Keltern -Netzersatzanlagen gefördert.

Der Enzkreis selbst erhält Fördermittel für die Beschaffung eines so genannten „Gerätewagens-Erkundung“ und eines „Abrollbehälters-Atemschutz“. Die Fahrzeuge werden in Knittlingen beziehungsweise Mühlacker in den dortigen Feuerwehrhäusern unterkommen. Zusätzlich können dank der Fördermittel noch drei stationäre Funkgeräte für die Räumlichkeiten des Führungsstabs angeschafft werden.

Die Zuwendungen zur Feuerwehrförderung werden in Baden-Württemberg aus dem Landesanteil am Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer gewährt. Diese Mittel sind zweckgebunden für das Feuerwehrwesen zu verwenden und werden den Regierungspräsidien vom Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg jährlich zugewiesen.