MÖNSHEIM, 09.01.2024 (enz) – Um die Wasserversorgung der Gemeinde Mönsheim zu sichern und auf den neuesten Stand zu bringen, weist das Umweltamt des Enzkreises dort ein neues Wasserschutzgebiet für die Sickergalerie I, den Tiefbrunnen IV und die Quelle II aus. „Das bestehende Gebiet entsprach weder in seiner Größe noch bei den Schutzbestimmungen den heutigen Anforderungen“, erklärt die zuständige Dezernentin, Erste Landesbeamtin Dr. Hilde Neidhardt.
Das Wasserschutzgebiet erstreckt sich südlich und südöstlich des Ortes bis zur Kreisgrenze und liegt vollständig auf Mönsheimer Gemarkung.
Detaillierte Lagekarten stehen auf der Internetseite www.enzkreis.de/Umweltamt unter dem Stichwort Gewässerschutz > Wasserschutzgebiete. Dort findet sich auch die ab dem 8. Januar 2024 rechtskräftige Rechtsverordnung. Im Verfahren wurden zuvor die Öffentlichkeit beteiligt und betroffene Träger öffentlicher Belange angehört.
Im Wasserschutzgebiet gelten Regelungen, die unter anderem den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen oder die Bodenbewirtschaftung einschränken oder gänzlich verbieten, wenn dadurch Nachteile für das Grundwasser zu befürchten sind. Ob dies der Fall ist, hängt in erster Linie von der Empfindlichkeit des Untergrunds ab; deshalb ist das Gebiet in unterschiedliche Wasserschutzzonen unterteilt.
Die Wasserversorgung von Mönsheim steht auf mehreren Beinen: Zum Wasser aus den eigenen Wasserfassungen kommt Bodenseewasser. Außerdem haben sich mehrere Heckengäu-Gemeinden zum „Zweckverband Wasserversorgung im Heckengäu“ zusammengeschlossen. „In Zeiten des Klimawandels gewinnen insbesondere die regionale Trinkwasserversorgung und deren langfristiger Schutz weiter an Bedeutung,“ betont Hilde Neidhardt.