BADEN-WÜRTTEMBERG, 24.08.2024 (pm) – Die Gebühr für Wasser und Abwasser ist zwischen 2023 und 2024 – Stichtag 1. Januar – stark gestiegen. Wie das Statistische Landesamt Baden-Württemberg hierzu mitteilt, verteuerte sich die verbrauchsbezogene Wasser- und Schmutzwassergebühr im Landesdurchschnitt um jeweils rund sechs Prozent und die Grundgebühr für die Wasserversorgung um zehn Prozent. Die Veränderung des Verbraucherpreisindex (Inflationsrate) – zwischen Januar 2023 und Januar 2024 waren es +3,2 Prozent – wird damit deutlich übertroffen. Zwischen 2022 und 2023 zogen die Wasser- und Schmutzwassergebühr durchschnittlich bereits um jeweils rund plus fünf Prozent und die Grundgebühr um plus neun Prozent an, blieben dagegen ebenso deutlich hinter der Inflationsrate zurück, die bei plus 8,5 Prozent lag. Die Niederschlagswassergebühr stieg in beiden Zeiträumen um rund drei Prozent.
Die Gebührenentwicklung in den einzelnen Gemeinden kann deutlich vom Landesdurchschnitt abweichen. Bei den die Wasserrechnung üblicherweise dominierenden Gebührenbestandteilen – die verbrauchsbezogene Wasser- und Schmutzwassergebühr – gab es in rund der Hälfte der Gemeinden (Wasser: 53 Prozent, Schmutzwasser: 49 Prozent) gegenüber 2023 keine Veränderung. In vergleichsweise wenigen Gemeinden verringerte sie sich, indem zunächst zu viel erhobene Gebühren ausgeglichen wurden (Wasser: vier Prozent, Schmutzwasser: zehn Prozent). Dagegen erhöhte sich die Gebühr in jeweils rund 40 Prozent der Gemeinden (Wasser: 43 Prozent, Schmutzwasser: 41 Prozent). Zwischen 2022 und 2023 waren bei der verbrauchsbezogenen Wasser- und Schmutzwassergebühr weniger Gemeinden von einer Teuerung betroffen und in mehr Gemeinden blieb die Gebühr konstant.
Preiswertes Wasser aus dem Hahn
Im Jahr 2024 beträgt die Wassergebühr im Landesdurchschnitt 2,59 Euro je Kubikmeter und damit 15 Cent mehr als 2023. Beim Schmutzwasser sind es 2,24 Euro je Kubikmeter, 13 Cent mehr als 2023. Die durchschnittliche verbrauchsbezogene Gebühr für Wasser und Schmutzwasser beläuft sich damit auf 4,83 Euro je Kubikmeter und bezogen auf einen Liter Leitungswasser auf weiterhin weniger als 0,5 Cent.
Seit gut 10 Jahren stabile Tarifstruktur
Die Gebühr für das von befestigten, an die Kanalisation angeschlossenen Grundstücksflächen eingeleitete Niederschlagswasser liegt nun bei 0,52 Euro je Quadratmeter. Das ist rund ein Cent mehr als 2023. Die gesplittete Abwassergebühr, die zwischen Schmutz- und Niederschlagswasser unterscheidet, hat sich im Land ab 2010 durchgesetzt und wird 2024 in 1 073 von 1 101 Gemeinden erhoben. Die sogenannte Einheitsgebühr mit einer gemeinsamen Abrechnung von Schmutz- und Niederschlagswasser wird in 28 überwiegend kleinen Gemeinden beibehalten.
Die jährliche Grundgebühr für die Wasserversorgung, die sich zumeist auf die Zählergröße bezieht, erhöhte sich zwischen 2023 und 2024 um durchschnittlich rund sechs auf 64 Euro. In fast allen Gemeinden (1 083 Gemeinden) gibt es eine solche Grundgebühr. In der mehr als 30-jährigen Zeitreihe der Statistik blieb diese Zahl beinahe unverändert. Eine zusätzliche Grundgebühr für das Abwasser wird dagegen von jeher nur in wenigen Gemeinden erhoben. Sie beschränkt sich 2024 auf 65 Gemeinden.
Gebührenunterschiede in den Gemeinden
Die Trinkwassergebühr liegt 2024 zwischen 0,64 und 5,69 Euro je Kubikmeter und die Schmutzwassergebühr zwischen 0,36 und 8,06 Euro je Kubikmeter. Die Spanne beim Niederschlagswasser bewegt sich vom temporären Aussetzen der Gebühr (Euro je Quadratmeter) bis 1,35 Euro je Quadratmeter. Minimum und Maximum bei der jährlichen Grundgebühr für die Wasserversorgung sind 3,85 und 260,40 Euro.
In den Gebührenunterschieden äußern sich die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort. Die Gestehungskosten hängen unter anderem von der Siedlungsstruktur, der Topografie, der Qualität und Quantität der Wasservorkommen, den Anforderungen an die Abwasserbehandlung und vom Zustand des Wassernetzes und der Kanalisation ab. Darüber hinaus kommen unterschiedliche Ansätze bei der Gebührenkalkulation zum Tragen, wodurch zum Beispiel die Grundgebühr belastet und die Verbrauchsgebühr entlastet wird.