BADEN-WÜRTTEMBERG, 15.06.2024 (pm) – Neben der zehnten Direktwahl zum Europäischen Parlament fanden in Baden-Württemberg am 9. Juni 2024 auch die Kommunalwahlen statt.
Diese umfassen die Wahlen der Gemeinderäte, Kreistage und Ortschaftsräte sowie die Wahl zur Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart.
Wahlbeteiligung leicht gestiegen
Die Wahlbeteiligung stieg, wie auch bei der Europawahl, bei den Kreistags- und Gemeinderatswahlen 2024 leicht an. Bei den Kreistagswahlen nahmen 61,4 Prozent der etwa 7,2 Millionen Wahlberechtigten teil, womit die Beteiligungsquote gegenüber 2019 (58,8 Prozent) um 2,6 Prozentpunkte stieg. Im Landkreis Tübingen war die Wahlbeteiligung am höchsten (66,8 Prozent), im Landkreis Heidenheim am geringsten (54,9 Prozent). Bei den Gemeinderatswahlen nahmen 60,9 Prozent der 8,5 Millionen Wahlberechtigten teil (+2,3 Prozentpunkte). Die Gemeinde mit der höchsten Wahlbeteiligung war Fröhnd im Landkreis Lörrach mit 84,9 Prozent. In der Stadt Rastatt gaben dagegen nur 45,1 Prozent ihre Stimme bei der Gemeinderatswahl ab – der niedrigste Wert im gesamten Land.
Gemeinderatswahlen
Bei Kommunalwahlen im Land spielen insbesondere die Wählervereinigungen traditionell eine bedeutende Rolle. Sie verfolgen ein breites Spektrum meist lokalspezifischer Interessen. Bei den Gemeinderatswahlen entfielen 36,9 Prozent der gleichwertigen Stimmen (1) auf die Wählervereinigungen, womit diese in der Summe erneut die stärkste Kraft in den Rathäusern wurden. Von den insgesamt 18 540 Sitzen gingen 8 205 Sitze an die Wählervereinigungen. Die CDU kam mit 24,2 Prozent der gleichwertigen Stimmen auf den zweiten Platz (4 015 Sitze), gefolgt von der SPD mit 11,9 Prozent (1 632 Sitze) und den GRÜNEN mit 11,5 Prozent (1 120 Sitze). Die AfD erreichte einen gleichwertigen Stimmenanteil von 4,2 Prozent und ist damit künftig mit 342 Gemeinderatsmitgliedern in Baden-Württemberg vertreten. Die FDP erreichte 3,6 Prozent der gleichwertigen Stimmen (334 Sitze), DIE LINKE 1,1 Prozent (44 Sitze). Andere Parteien erlangten insgesamt 3,2 Prozent und die gemeinsamen Wahlvorschläge von Parteien und Wählervereinigungen 3,3 Prozent.
Kreistagswahlen
In den Kreistagen erhielt landesweit die CDU die meisten Stimmen. Insgesamt 30,2 Prozent der gleichwertigen Stimmen entfielen auf die Christdemokraten. Die Wählervereinigungen kamen auf 23,9 Prozent, die GRÜNEN und die SPD erreichten jeweils 12,7 Prozent der gleichwertigen Stimmen. Die AfD konnte 11,7 Prozent erreichen. Die FDP erzielte 5,3 Prozent der gleichwertigen Stimmen, DIE LINKE 1,3 Prozent.
Insgesamt wurden 2 272 Sitze vergeben. Davon gingen 694 an die CDU, 540 an die Wählervereinigungen, 290 an die GRÜNEN und 289 an die SPD. Die AfD erhielt 272 Mandate, die FDP konnte mit 111, DIE LINKE mit 23 Sitzen in die Kreistage einziehen. Andere Parteien erzielten insgesamt 31 Mandate, gemeinsame Wahlvorschläge von Parteien und Wählervereinigungen 22 Mandate.
Frauenanteil in den Kommunalparlamenten
Insgesamt gingen lediglich 21,7 Prozent der zu vergebenden Mandate bei den Kreistagswahlen an Frauen, gegenüber 2019 ist dies ein Rückgang von −0,9 Prozentpunkten. In den Gemeinderäten beträgt der Frauenanteil künftig 27,4 Prozent, ein leichtes Plus von 0,8 Prozentpunkten. Der Frauenanteil bleibt damit weiterhin deutlich von einer ausgeglichenen Verteilung der Sitze zwischen Männern und Frauen entfernt. Wirft man einen genaueren Blick auf die Frauenanteile pro Partei, so haben die GRÜNEN den höchsten Frauenanteil unter den Kreistags- und Gemeinderatsmitgliedern (je 57,9 Prozent und 51,9 Prozent), während die AfD den niedrigsten Frauenanteil in den Kreistagen und Gemeinderäten aufweist (10,3 Prozent und 14,9 Prozent).
Umfassende Informationen zu den vorläufigen Ergebnissen der Kommunalwahlen 2024 können im Internetangebot des Statistischen Landesamtes abgerufen werden.
(1) Die Ergebnisse der Kommunalwahlen können nicht unmittelbar miteinander verglichen werden, da die Stimmenzahl, die der Wählerin oder dem Wähler zur Verfügung steht, von der Anzahl der zu wählenden Personen abhängt. Diese Anzahl orientiert sich an der Einwohnerzahl der Gemeinde bzw. bei Kreistagswahlen an der Einwohnerzahl des Wahlkreises. Um die Ergebnisse der Gemeinden bzw. Wahlkreise vergleichbar zu machen, werden sogenannte „gleichwertige Stimmen“ berechnet. Diese werden auf Gemeinde-/Wahlkreisebene durch Division der Zahl der gültigen Stimmen durch die Zahl der jeweils zu wählenden Kandidatinnen und Kandidaten ermittelt.