Straßenbauarbeiten zur Sanierung der L 179 bei Neuhengstett beginnen

Geänderte Vorfahrtsregelung in Neuhengstett 

bei Georg Kost

Symbolfoto infopress24.de

ALTHENGSTETT/NEUHENGSTETT, 25.10.2024 (pm) – Ab Montag, 28. Oktober beginnen die Arbeiten an der L 179 zwischen dem Abzweig der K 4308 in Richtung Neuhengstett und dem Abzweig der K 4452 in Richtung Entsorgungsanlage Simmozheim. Die Landesstraße wird im Auftrag des Landes Baden-Württemberg von der Abteilung Straßenbau und Straßenverkehr des Landratsamtes Calw saniert. Die Strecke wird in zwei Bauabschnitten saniert, um die Anfahrbarkeit des Mühlenmarktes jederzeit gewährleisten zu können.

 

Der erste Bauabschnitt beginnt ab Abzweig der K 4308 aus Richtung Althengstett kommend und endet an der Einfahrt zum Mühlenmarkt bei Neuhengstett.

Im Anschluss an den ersten Bauabschnitt wird der zweite Abschnitt ab dem Mühlenmarkt bis zum Abzweig zur Entsorgungsanlage Simmozheim saniert. Für die Dauer der Sperrungen wird eine Umleitung eingerichtet. Der Verkehr soll innerörtlich über die Ortsdurchfahrt Neuhengstett geleitet werden.

Im Zuge der Umleitungsbeschilderung durch Neuhengstett wird ab dem 28.10.2024 die Vorfahrtsregelung „rechts vor links“ aufgehoben. Die innerörtliche Regelung „Rechts vor links“ ist entsprechend der für die Ortsdurchfahrten gültigen Rechtsverordnung nicht zulässig. Die Straßenverkehrsbehörde hat dabei kein Ermessen. Diesbezüglich wird die Beschilderung am 28.10.2024 abgeändert, so dass die Kreisstraße 4308 (Waldenserstraße/Ottenbronner Straße) künftig eine Vorfahrtstraße ist. Diese Verkehrsregelung wird über die Dauer der Baumaßnahme hinaus Gültigkeit haben.

Die Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für die Beeinträchtigungen und um Vorsicht bezüglich der geänderten Vorfahrtsregelung gebeten.