Notfalltreffpunkte für die Bevölkerung

Zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger werden in Weil der Stadt Notfalltreffpunkte festgelegt

bei Georg Kost

Symbolfoto infopress24.de

WEIL DER STADT, 05.06.2023 (pm) – Die Energieversorgung in Deutschland gehört zu den sichersten der Welt. Trotzdem sind beispielsweise durch Hackerangriffe, Brände, Unfälle oder Naturkatastrophen ausgelöste länger andauernde, großflächige Stromausfälle (sogenannte Blackouts) nicht gänzlich ausgeschlossen. Verletzlich sind dabei nicht nur Behörden, Organisationen und Unternehmen, die während dieser Ereignisse ihre Arbeits- und Funktionsfähigkeit aufrechterhalten müssen, sondern insbesondere auch die Bevölkerung. Zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger werden deshalb in allen Teilorten von Weil der Stadt Notfalltreffpunkte festgelegt. Bei andauernden Stromausfällen, aber auch in anderen Katastrophenfällen, können die Menschen dort Hilfe und Auskunft erhalten.

Wo sind die Notfalltreffpunkte?
Die Stadtverwaltung hat sich nach Absprache mit dem Stadtbrandmeister dazu entschieden, die Notfalltreffpunkte in den Feuerwehrgerätehäusern einzurichten:

  • Feuerwehrgerätehaus Weil der Stadt (Grabenstraße 1)
  • Feuerwehrgerätehaus Merklingen (Untere Talstraße 59)
  • Feuerwehrgerätehaus Hausen (Brückengasse 2)
  • Feuerwehrgerätehaus Münklingen (Dorfstraße 8)
  • Feuerwehrgerätehaus Schafhausen (Friedenstraße 17)

Denn im Notfall wird klassischerweise sowieso die Feuerwehr angelaufen. Außerdem sind die Rathäuser in den Teilorten Schafhausen, Münklingen und Hausen keine aktiven Dienststellen mehr und daher auch im Bewusstsein der Bevölkerung nicht mehr als erste Anlaufstelle verankert.

Was sind die Aufgaben der Notfalltreffpunkte?
Entgegennahme von mündlichen Notfallmeldungen der Bevölkerung und Weiterleitung an die ILS (112) sowie an die Landespolizei (110)

  • Organisation von Hilfsmaßnahmen für Personen, die auf Unterstützung angewiesen sind (z.B. Menschen mit Behinderung)
  • Bereitstellung von niederschwelliger Erster Hilfe
  • Stärkung der Selbst- und Nachbarschaftshilfe
  • Koordination von freiwilligen, nicht organisierten Helfern auf Gemeindeebene (Anlaufpunkt für Spontanhelfer)
  • Entgegennahme von Hilfeersuchen
  • Kommunikation mit der Stadtverwaltung/dem Verwaltungsstab
  • Kommunikation mit der Bevölkerung

Wann werden die Notfalltreffpunkte aktiviert?
Die Entscheidung, ob und wann die Notfalltreffpunkte aktiviert werden, obliegt dem Bürgermeister. Parallel zu den Notfalltreffpunkten wird im Katastrophenfall nach vordefinierten Kriterien ein Verwaltungsstab im Rathaus Merklingen einberufen. Die Notfalltreffpunkte sollen nach ihrer Aktivierung personell jeweils mit zwei Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr sowie zwei Mitarbeitern der Stadtverwaltung besetzt werden.

Vorstellung des Konzepts im Gemeinderat
Einen kurzen Vortrag zum Thema „Blackout-Gefahr“ hielt ein Vertreter der Netze BW in der letzten Gemeinderatssitzung und betonte, dass nicht jeder Stromausfall ein Blackout sei.

„Nach allen Quellen, die uns zur Verfügung stehen, sind eher regional und zeitlich begrenzte Unterbrechungen in der Stromversorgung, sogenannte Brownouts, denkbar. Trotzdem haben wir Vorbereitungen getroffen und können im Katastrophenfall in allen Ortsteilen Notfalltreffpunkte aktivieren. Dennoch ist es utopisch zu glauben, dass die Stadtverwaltung bei Katastrophen die Bevölkerung mit allem versorgen kann, was gebraucht wird. Die Eigenvorsorge ist deshalb das zentrale Thema im Katastrophenschutz.“, appellierte Bürgermeister Christian Walter in der Sitzung.

Eine weitere Maßnahme im Katastrophenschutz ist die Alarmierung. Die Beteiligung am landkreisweiten Sirenenkonzept hatte der Gemeinderat im September 2022 beschlossen. Das Konzept wird aktuell erarbeitet.