
Für die Hallen der Gemeinde Neuhausen gelten künftig neue Benutzungsordnungen und Gebührensätze. Foto: Georg Kost
NEUHAUSEN, 02.10.2015 (rsr) – Die Neuordnung der Benutzungsordnungen und Gebührensatzungen für die gemeindeeigenen Hallen stand am Donnerstagabend im Mittelpunkt der Gemeinderatssitzung in der Schwarzwaldhalle Schellbronn. Unter Vorsitz von Bürgermeisterin Sabine Wagner entwickelte sich eine engagierte und teilweise sehr kontroverse Debatte, die die Spannung zwischen der angespannten Haushaltslage der Gemeinde und den Interessen der örtlichen Vereine deutlich machte. Betroffen von den Neuregelungen sind die Monbachhalle im Ortsteil Neuhausen, die Schwarzwaldhalle in Schellbronn sowie das St. Wolfgangszentrum, das seit dem 15. September 2025 im Eigentum der Gemeinde steht. Gerade für die zahlreichen Vereine, die mit ihrer ehrenamtlichen Arbeit wichtige Beiträge zum gesellschaftlichen Leben und insbesondere zur Jugendarbeit leisten, sind die Änderungen von großer Bedeutung.
Die Verwaltung war vom Gemeinderat beauftragt worden, die Einnahmepotenziale besser auszuschöpfen. Bürgermeisterin Wagner machte in ihrer Einleitung deutlich, dass die bisherigen Hallengebühren die tatsächlichen Kosten bei weitem nicht decken und die Gemeinde in erheblichem Umfang Zuschüsse leisten müsse. Insbesondere die Ausgaben für Energie, Reinigung, Instandhaltung und Verwaltung seien in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Sie sprach von einem schwierigen, oftmals undankbaren Thema, betonte jedoch, dass die Verwaltung dem Auftrag des Gemeinderats gefolgt sei und ein neues Kostenkonzept vorgelegt habe.

Für Veranstaltungen in den gemeindeeigenen Hallen müssen die Vereine künftig tiefer in die Tasche greifen. Das Foto zeigt die Schwarzwaldhalle Schellbronn. Archivfoto: infopress24.de
Unterstützung und Lob erhielt die Rathauschefin von Rolf Späth (Bürger für das Biet) und Gerd Phillipp (CDU), die den Schritt als notwendig und überfällig bezeichneten. Philipp erinnerte daran, dass die letzte Gebührenanpassung bereits 22 Jahre zurückliege. Auch Hartmut Lutz (Bürger für das Biet) unterstrich, dass die Kostenentwicklung der Gemeinde keine andere Wahl lasse und dass Neuhausen im Vergleich zu Nachbargemeinden nach wie vor auf einem niedrigen Gebührenniveau liege.
Kritische Stimmen wurden dennoch laut. Matthias Butz (CDU) zeigte sich irritiert darüber, dass die Hallen während der Sommerferien geschlossen bleiben und damit nicht genutzt werden können. Zudem zweifelte er an der Praxistauglichkeit der neuen Benutzerordnung, die seiner Ansicht nach die Verwaltung an ihre Grenzen führen könnte. Petra Leicht (SPD) warnte vor einer spürbaren Belastung der Vereine, da die Erhöhung von fünf auf acht Euro pro Stunde für sie alles andere als moderat sei. Martin Volz (Freie Wähler) kritisierte die vorgesehene Miete von 15 Euro pro Stunde für öffentliche Veranstaltungen ohne Eintritt und sprach sich für eine Angleichung an die niedrigeren Sätze für nichtöffentliche Nutzungen aus. Auch Heinz Gerber (Freie Wähler) beanstandete, dass zusätzliche Kosten für Auf- und Abbauzeiten nicht berechnet werden sollten, und forderte, diese Regelung zu streichen.

Veranstaltung in der Monbachhalle, zu Zeiten der Corona-Pandemie. Archivfoto: infopress24.de
Nach eingehender Diskussion verständigte sich der Gemeinderat schließlich auf einen Kompromiss. So sollen die geplanten Auf- und Abbaukosten entfallen, und die Gebühr für öffentliche Sportveranstaltungen ohne Eintritt wird auf acht Euro pro Stunde reduziert, womit sie den Sätzen für Training und nichtöffentliche Wettkämpfe entspricht. Zudem soll künftig auch die Monbachhalle für private Veranstaltungen angemietet werden können. Stehen in den Sommerferien keine Reparaturarbeiten in den jeweiligen Objekt an, sollen dies künftig genutzt werden können. Für die Schwarzwaldhalle wie auch das St. Wolfgangszentrum ist vorgesehen, dass dort Fußballtraining für Kinder im Bambini-Alter ermöglicht wird.
Bürgermeisterin Wagner betonte zum Abschluss, dass es sich bei der neuen Regelung nicht um eine endgültige Entscheidung handle, sondern dass der Gemeinderat jederzeit die Möglichkeit habe, auf Entwicklungen zu reagieren und Anpassungen vorzunehmen.

Das St. Wolfgangszentrum in Hamberg ist seit dem 15. September 2025 im Eigentum der Gemeinde Neuhausen. Archivfoto: infopress24.de
Darüber hinaus kündigte sie an, dass die Gebühren für die Schulsporthalle in einer Sitzung des Schulverbands gesondert behandelt werden sollen. Auch der gemeindliche Zuschuss für den Pallottisaal in Steinegg werde auf den Prüfstand gestellt. Mit den nun beschlossenen Anpassungen habe man versucht, eine Balance zwischen den finanziellen Notwendigkeiten der Kommune und den Interessen der Vereine zu finden. Die lebhafte Diskussion zeigte jedoch deutlich, wie sensibel das Thema Hallengebühren in Neuhausen nach wie vor ist.
Auszug: Benutzungsgebühren für Vereine und Organisationen
Schulsport, Übungsbetrieb, Sportveranstaltungen
Hallen – Miete für Training und sonstige nichtöffentliche Wettkämpfe, Lehrgänge und Punktspiele pro Stunde 8 Euro
Hallen – Miete für öffentliche Sportveranstaltungen ohne Eintritt pro Stunde 8 Euro
Hallen – Miete für öffentliche Sportveranstaltungen mit Eintritt pro Stunde 20 Euro
zzgl. Duschkostenpauschale 25 Euro
Vereinsräume – Miete für Training pro Stunde 5 EuroVeranstaltungen in Halle pro Stunde 60 Euro
zzgl. Nutzung Küche pro Tag 50 Euro
zzgl. Nebenkosten (Wasser, Heizung und Strom usw.)
zzgl. Sonstige Gebühren nach gesetzlichen Vorschriften sowie eventuellem Kostenersatz
zzgl. Brandwache sofern erforderlich
zzgl. Hausmeisterleistungen außerhalb der regulären ArbeitszeitenFür private, gewerbliche oder kirchliche Anmietungen gilt eine gesonderte Gebührenordnung.
Die neu Gebührenordnung ist gültig für alle drei Hallen (Monbachhalle, Schwarzwaldhalle und St. Wolfgangszentrum) der Gemeinde Neuhausen.