Neuhausen gibt grünes Licht für Änderung des Flächennutzungsplans

bei Georg Kost

Mit dem Flächennutzungsplan wird ein wichtiger Planungsschritt für die mittel- und langfristige Entwicklung der Gemeinden Neuhausen (Foto) und Tiefenbronn eingeleitet. Foto Georg Kost

NEUHAUSEN, 02.07.2025 (rsr) – Der Gemeinderat der Gemeinde Neuhausen hat am Dienstagabend in der Schwarzwaldhalle im Ortsteil Schellbronn unter Vorsitz von Bürgermeisterin Sabine Wagner einstimmig den Aufstellungsbeschluss zur fünften Änderung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbands Tiefenbronn gefasst. Mit diesem Beschluss wird ein wichtiger Planungsschritt für die mittel- und langfristige Entwicklung der Gemeinden Neuhausen und Tiefenbronn eingeleitet.

Der aktuell gültige Flächennutzungsplan des Verbandes stammt in seiner letzten überarbeiteten Fassung aus dem Jahr 2018 und wurde im Oktober desselben Jahres vom Landratsamt Enzkreis genehmigt. Die damalige vierte Änderung hatte vor allem die Erweiterung und Neuordnung von Wohn- und Gewerbeflächen in den beiden Verbandsgemeinden zum Ziel. Seither haben sich neue Bedarfe ergeben, insbesondere im Bereich der Infrastruktur, die eine erneute Anpassung des Plans erforderlich machen. Diese sollen nun im Zuge der fünften Änderung berücksichtigt werden.

Für eine Vielzahl der geplanten Maßnahmen liegen bereits konkrete Vorstellungen vor. Teilweise laufen hierzu parallel Verfahren zur Aufstellung entsprechender Bebauungspläne in den betroffenen Kommunen. Darüber hinaus ist vorgesehen, bestehende rechtskräftige Bebauungspläne, deren Inhalte bislang nicht mit dem gültigen Flächennutzungsplan übereinstimmen, nun in den Plan zu integrieren und somit planungsrechtlich nachzuvollziehen.

In Neuhausen betrifft die geplante Änderung unter anderem die Neuausweisung von Bauflächen sowie die Schaffung einer Sonderbaufläche im Ortsteil Steinegg für den geplanten Bildungscampus Biet. Auch der zentrale Feuerwehrstandort im Ortsteil Hamberg soll durch eine entsprechende Sonderbaufläche planerisch abgesichert werden. Tiefenbronn plant unterdessen die Ausweisung eines Nahversorgungsstandorts zur Verbesserung der Grundversorgung für die Ortsteile Lehningen und Mühlhausen. Ergänzend dazu ist eine Sonderbaufläche für die Vereinsanlage des Bike-Sport-Clubs im Ortsteil Lehningen vorgesehen.

Im sogenannten Nachvollzug sollen zudem in Neuhausen die bereits realisierte Wohnbaufläche „Falter“ sowie eine Sonderbaufläche für großflächigen Einzelhandel im Gewerbegebiet „West II“ in den Flächennutzungsplan übernommen werden. Auch in Tiefenbronn selbst gibt es ergänzende Anpassungen im Bereich des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Ost“ entlang der Badstraße und im Gebiet Gansäcker sowie in den Heimerwegwiesen. Hinzu kommen Anpassungen an der „Neuen Ortsmitte Mühlhausen“.

Nach der Billigung des Aufstellungsbeschlusses folgt im weiteren Verfahren die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange. Diese Beteiligung soll sicherstellen, dass alle betroffenen Akteure frühzeitig einbezogen und mögliche Konflikte oder Anregungen rechtzeitig erkannt werden.

Die planerische Umsetzung wurde dem Planungsbüro Schöffler übertragen, das gemäß seinem Angebot vom 12. Juni 2025 mit der Bearbeitung beauftragt wurde. Die Nettoauftragssumme beläuft sich auf 13.600 Euro, zuzüglich einer Nebenkostenpauschale von fünf Prozent sowie 19 Prozent Mehrwertsteuer. Die Honoraraufteilung erfolgt nach den Regelungen der Verbandssatzung auf Basis des tatsächlichen Aufwandes. Darüber hinaus wurde die Verbandsverwaltung damit beauftragt, Angebote zur Erstellung des Umweltberichts sowie zur Bearbeitung des zeichnerischen Teils der Flächennutzungsplanänderung einzuholen und diese Leistungen an den jeweils wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.

Mit dem einstimmigen Beschluss des Gemeinderats zeigt sich ein klares Bekenntnis zur vorausschauenden und abgestimmten Entwicklung der beiden Verbandsgemeinden. Die nun angestoßene fünfte Änderung des Flächennutzungsplans bildet dafür das notwendige planungsrechtliche Fundament.