
Symbolfoto: infopress24.de
PFORZHEIM/ENZKREIS, 12.12.2025 (pm/rsr) – Mit der Verabschiedung des neuen Landeskatastrophenschutzgesetzes setzt Baden-Württemberg ein deutliches Signal für einen modernisierten und praxisnahen Bevölkerungsschutz. Für die Region Pforzheim-Enzkreis, in der sich viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer des Deutschen Roten Kreuzes engagieren, gelten die Neuerungen als ein wichtiger Fortschritt. Die beiden DRK-Landesverbände in Freiburg und Stuttgart, die zusammen rund 640.000 Mitglieder vertreten, werten das Gesetz als einen erheblichen Schritt nach vorn.
Das Deutsche Rote Kreuz begrüßt insbesondere, dass künftig einheitliche und verlässliche Regelungen für Freistellung und Entschädigung gelten. Damit reagiert der Landesgesetzgeber auf lange formulierte Forderungen der Hilfsorganisationen nach mehr Rechtssicherheit für Ehrenamtliche. Die Debatte im Landtag war geprägt von breiter Zustimmung über Fraktionsgrenzen hinweg.
Auch aus dem Enzkreis kommt klare Zustimmung. Professor Wolfgang Kramer, Präsident des Kreisverbands Pforzheim-Enzkreis e.V., betont die Bedeutung der neuen Regelungen für die lokale Einsatzbereitschaft: „Es ist nun doch mehr herausgekommen, als wir zunächst gedacht hatten. Der Landesgesetzgeber hat den Weg dafür freigemacht, dass unsere Helfer für Übungen, Ausbildungen und andere dienstliche Termine künftig freigestellt werden und dafür nicht mehr ihren privaten Urlaub opfern müssen. Zudem hat der Landtag anerkannt, dass sich der Bevölkerungs- und Katastrophenschutz in Baden-Württemberg in weiten Teilen auf ehrenamtliche Kräfte stützt.“

Ehrenamtliche Helfer vom DRK stehen für den Fall der Fälle bereit. Archivfoto: infopress24.de
Zu den zentralen Neuerungen gehört die gesetzlich definierte Freistellung von Helfenden bei Einsätzen, Übungen und dienstlichen Terminen, sofern diese von einer Katastrophenschutzbehörde veranlasst werden. Das DRK erwartet nun ein einfaches, transparentes und verlässliches Verfahren, das Arbeitgebern, Behörden und Ehrenamtlichen Klarheit gibt. Die Landesregierung hat zugesagt, hierfür ergänzende schriftliche Erläuterungen bereitzustellen.
Der Landeskatastrophenschutzbeauftragte des DRK-Landesverbandes Badisches Rotes Kreuz, Peter Rombach, unterstreicht die Bedeutung der erweiterten Helferrechte und die Erwartung an eine konsistente Umsetzung im Land. Das Gesetz schaffe Rechtsklarheit auch außerhalb klassischer Katastrophenlagen und schließe damit eine bisherige Lücke.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die finanzielle Stärkung des Katastrophenschutzes. Für den Kreisverband Pforzheim-Enzkreis ist dieser Punkt von besonderer Relevanz. Frank Seemann, Rotkreuzbeauftragter des Kreisverbands, hebt hervor: „Besonders wichtig ist für uns, dass gleichzeitig die finanzielle Unterstützung gestärkt wird. Die Finanzierung des Katastrophenschutzes vor Ort muss künftig nicht mehr überwiegend aus Eigenmitteln des Roten Kreuzes – etwa durch Altkleidersammlungen, Vereinsfeste oder andere Einnahmequellen – mitgetragen werden. Das stärkt die Motivation unserer Helfer, sich im Katastrophenschutz einzubringen und langfristig zu engagieren. Jetzt sind wir gespannt auf die unbürokratische Umsetzung des Gesetzes.“
Mit den erweiterten Helferrechten, der zugesicherten Kostenübernahme und der Festschreibung einer nachhaltigen Ehrenamtsförderung im Innenministerium setzt das Land nach Einschätzung des DRK ein umfassendes Maßnahmenpaket um. Jürgen Wiesbeck, Landeskatastrophenschutzbeauftragter des DRK-Landesverbandes Baden-Württemberg, verwies in diesem Zusammenhang insbesondere auf die höheren Pauschalen für Ausstattung und Ausbildung, neue Regelungen für Spontanhelfende sowie die erleichterte Kostenübernahme im Einsatzfall.
Für die Einsatzkräfte im Enzkreis und in Pforzheim bedeutet das Gesetz vor allem eines: mehr Verlässlichkeit, weniger Bürokratie und bessere Rahmenbedingungen für ein Ehrenamt, das bei Krisen, Großschadenslagen und Katastrophen eine tragende Säule darstellt.
INFO: Das Land Baden-Würemberg setzt beim Katastrophenschutz fast ausschließlich auf ehren amtliche Strukturen. Mit 6.000 Helferinnen und Helfern stellt das DRK rund 95 Prozent der behördlich eingeplanten Einheiten. Weitere 35.000 Ehrenamtliche engagieren sich in den Bereitschaften des DRK– sie werden bei größeren Lagen hinzugezogen, erhöhen die Durchhaltefähigkeit und schließen Lücken.
