
Symbolfoto: infopress24.de
STUTTGART, 01.05.2025 (pm) – Mit dem heutigen Tag gilt bundesweit ein neues Namensrecht. Die Reform, die vom Bundesministerium der Justiz angestoßen wurde, bringt umfassende Änderungen mit sich. Ziel ist es, mehr Gestaltungsfreiheit bei der Namenswahl zu schaffen – für Ehepaare, Familien, Kinder und Einzelpersonen. Das neue Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts löst zahlreiche bisherige Beschränkungen ab und passt das Namensrecht an die gesellschaftliche Vielfalt und moderne Familienformen an.
Was sich für Bürgerinnen und Bürger ändert
Eine der zentralen Neuerungen: Künftig dürfen alle Ehegatten und Kinder Doppelnamen führen – auch ohne besonderen Anlass. Bisher war das nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Erlaubt sind Kombinationen aus zwei Einzelnamen, etwa Meyer-Schulze oder Meyer Schulze. Längere Namensketten bleiben ausgeschlossen. Der Bindestrich ist dabei freiwillig – also reine Geschmackssache.
Auch unverheiratete Eltern können ihren Kindern einen Doppelnamen aus beiden Familiennamen geben. Ein gemeinsames Namensrecht erhalten sie dadurch aber nicht.
Neuregelung bei Scheidung, Stiefkindern und Erwachsenen
Kinder erhalten mehr Mitspracherecht: Wenn der betreuende Elternteil nach einer Trennung seinen Namen ändert, darf auch das Kind diesen Namen annehmen – mit Zustimmung ab fünf Jahren, ab 14 darf es selbst entscheiden.
Auch volljährige Stiefkinder können jetzt einfacher den Namen des Stiefelternteils annehmen – oder nach einem Auszug wieder zum alten Namen zurückkehren.
Erwachsene dürfen zudem einmalig ihren Geburtsnamen neu bestimmen. Möglich sind der Name des anderen Elternteils, ein Doppelname oder eine Kürzung.
Besonderheiten für Minderheiten und geschlechtsbezogene Anpassungen
Neu ist auch die Möglichkeit einer geschlechtsangepassten Namensform, etwa bei Ehegatten oder Kindern. Dies berücksichtigt insbesondere die kulturellen Bedürfnisse von Minderheiten wie den Sorben.
Die friesische Volksgruppe darf den Geburtsnamen als Patronym oder Matronym gestalten. Für Angehörige der dänischen Minderheit ist künftig auch die Einbindung von Mittel- oder Gedenknamen möglich – ohne Bindestrich.
Adoption und Transgeschlechtlichkeit
Adoptierte Erwachsene erhalten mehr Freiheit: Sie dürfen ihren bisherigen Namen behalten oder einen Doppelnamen mit dem neuen Namen bilden. Auch eine Rückkehr zum ursprünglichen Namen ist möglich.
Transgeschlechtliche Personen können ihren Familiennamen an das neue Geschlecht anpassen. Spezielle Vorschriften braucht es dafür nicht – sie profitieren von den allgemeinen Regelungen.