LUDWIGSBURG/BÖBLINGEN, 14.08.2024 (pol) – Immer wieder bringen meist unbekannte Personen verzweifelte Garten- und Grundstücksbesitzer im wahrsten Sinne des Wortes um die Früchte ihrer Arbeit. Ob Maiskolben vom Feld, Obst vom Baum oder Beeren und Trauben von Sträuchern: Nichts ist vor den Langfingern sicher. Etwa 50 Kilogramm Mirabellen wurden beispielsweise zwischen Anfang und Mitte August 2024 von einer Streuobstwiese in Magstadt entwendet.
In Ehningen waren im gleichen Zeitraum rund 30 Kilogramm Pflaumen die Objekte der Begierde, während Ende Juli plötzlich mehrere Kilo Brombeeren von Sträuchern in Oberstenfeld fehlten.
Bereits länger zurück liegt ein Fall, bei dem tausende Weinblätter von einem Weinberg in Steinheim an der Murr gestohlen wurden – der Sachschaden ging hier in den fünfstelligen Bereich.
Alle Fälle haben eines gemeinsam: es handelt sich um Diebstahl. Denn unerlaubtes Abernten von Obst und anderen Erzeugnissen von Privatgrundstücken ist kein Kavaliersdelikt. Auch wenn beispielsweise Obstwiesen nicht eingezäunt oder Hecken und Sträucher frei zugänglich sind, handelt es sich dennoch um privaten Besitz, der aufwändig angebaut und liebevoll gehegt und gepflegt wird. Wer sich hier einfach und gleich kiloweise bedient, begeht eine Straftat und muss mit einer Anzeige rechnen.