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STUTTGART, 09.09.2026 (pm/rsr) – Vor der Anhörung zur Reform der Notfallversorgung im Deutschen Bundestag am Mittwoch, 9. September, fordern acht große gemeinnützige Organisationen eine verlässliche Finanzierung des Rettungsdienstes und eine stärkere Beteiligung derjenigen, die täglich für die medizinische Notfallversorgung verantwortlich sind.
Die ADAC Luftrettung, der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Leiterinnen und Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF), die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), das Deutsche Rote Kreuz (DRK), die DRF Luftrettung, die Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) mit der Johanniter Luftrettung sowie der Malteser Hilfsdienst (MHD) begrüßen die geplante Reform grundsätzlich. Aus ihrer Sicht sind eine gesicherte Finanzierung und eine angemessene, stimmberechtigte Beteiligung der Rettungsdienstorganisationen zentrale Voraussetzungen für den Erfolg der Reform.
Der Rettungsdienst müsse rund um die Uhr einsatzbereit sein, unabhängig davon, wie viele Einsätze tatsächlich anfallen. Gleichzeitig würden die Kosten maßgeblich von Faktoren bestimmt, auf die die Leistungserbringer nur begrenzten Einfluss hätten. Dazu zählen die Entwicklung von Tariflöhnen und Personalkosten, die angespannte Fachkräftesituation, steigende Ausgaben für Fahrzeuge und Medizintechnik sowie wachsende Anforderungen an Qualität, Sicherheit und technische Ausstattung.
Die Organisationen unterstützen deshalb das Ziel, die Notfallversorgung effizienter und effektiver zu vernetzen. Eine ausreichende Finanzierung der dafür notwendigen Strukturen müsse jedoch gewährleistet sein. Effizienz dürfe nicht mit Einsparungen gleichgesetzt werden. Werden notwendige Personal-, Vorhalte-, Betriebs-, Ausbildungs- und Investitionskosten nicht zuverlässig refinanziert, sehen die Organisationen mögliche Einschränkungen bei Verfügbarkeit, Qualität und Innovation. Sie fordern deshalb klare gesetzliche Regelungen zur Finanzierung, die den besonderen Anforderungen der Notfallrettung Rechnung tragen. Insbesondere dürfe die Vergütung nicht starr gedeckelt werden.
Rettungsdienst soll im neuen Fachgremium mitentscheiden
Auch bei der Zusammensetzung des geplanten Fachgremiums medizinische Notfallrettung nach § 133b SGB V sehen die Organisationen Änderungsbedarf. Das Gremium soll künftig unter anderem Rahmenempfehlungen für die Notfallrettung entwickeln. Die stärkere bundesweite Vernetzung und einheitliche Qualitätsstandards werden grundsätzlich begrüßt.
Nach Ansicht der Organisationen muss sich die Zusammensetzung des Gremiums jedoch an der tatsächlichen Verantwortung im Rettungsdienst orientieren. Die anerkannten Hilfs- und beauftragten Luftrettungsorganisationen sowie die Feuerwehren stellen nach ihren Angaben gemeinsam annähernd 100 Prozent der Notfallrettung in Deutschland sicher. Sie dürften deshalb nicht lediglich angehört werden, sondern müssten mit eigenen stimmberechtigten Sitzen vertreten sein. Wer Standards für den Rettungsdienst festlege, müsse auch die Perspektive derjenigen einbeziehen, die diese Standards in der täglichen Praxis umsetzen.
In der Reform sehen die Organisationen zugleich die Chance, die notfallmedizinische Versorgung in Deutschland weiterzuentwickeln. Dazu zählen aus ihrer Sicht eine bessere Patientensteuerung, moderne und vernetzte Leitstellen, eine bedarfsgerechte Disposition von Rettungsmitteln und der Abbau unnötiger Bürokratie.
Die weitere Entwicklung müsse an der Realität der täglichen Versorgung ansetzen. Rettungsdienst und Luftrettung seien zentrale Bestandteile der öffentlichen Daseinsvorsorge und müssten zuverlässig finanziert sowie angemessen an Entscheidungen über ihre Weiterentwicklung beteiligt werden.
Die acht Organisationen bieten dem Gesetzgeber für das weitere Gesetzgebungsverfahren ihre fachliche Expertise an. Ziel sei ein Rettungsdienst, der auch künftig schnell, flächendeckend, qualitätsgesichert und rund um die Uhr für die Bevölkerung verfügbar ist.
