BADEN-WÜRTTEMBERG, 14.06.2024 (pm) – Die Kreisumlage wird von den Landkreisen bei ihren kreisangehörigen Gemeinden zur Deckung ihres Finanzbedarfs erhoben. Sie ist eine bedeutende Einnahmequelle, da sie im Durchschnitt etwa ein Drittel der Gesamteinnahmen ausmacht. Bemessen wird sie in einem Prozentsatz (Kreisumlagehebesatz) der Steuerkraftsummen der kreisangehörigen Gemeinden eines Landkreises. Als Basis für die Steuerkraftsummen im Jahr 2024 werden die Steuereinnahmen und Zuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft (§ 5 Finanzausgleichsgesetz) des Jahres 2022 zugrunde gelegt.
Wie das Statistische Landesamt Baden-Württemberg mitteilt, haben 26 von 35 Landkreisen in Baden-Württemberg ihre Kreisumlagehebesätze für das Jahr 2024 geändert. Bei 25 Kreisen wurden die Sätze erhöht. Nur der Rems-Murr-Kreis hat eine Reduzierung auf 32,5 Prozent beschlossen, nachdem dieser im Vorjahr eine Erhöhung um 2,5 Prozentpunkte auf 33,5 Prozent vorgenommen hatte. Der durchschnittliche Kreisumlagehebesatz erhöhte sich zum Vorjahr von 29,1 Prozent auf 30,5 Prozent (+1,4 Prozentpunkte).
Die Erhöhung der einzelnen Kreisumlagehebesätze fiel im Jahr 2024 deutlicher aus als im Vorjahr. Dies zeigt sich daran, dass aktuell zehn Landkreise eine Anhebung um mehr als 2,0 bis maximal 5,6 Prozentpunkte beschlossen haben. Währenddessen nahmen 2023 lediglich vier Landkreise eine Erhöhung um mehr als 2,0 bis höchstens 2,9 Prozentpunkte vor.
Den höchsten Kreisumlagehebesatz von 38,0 Prozent hat nun der Landkreis Calw. Dort wurde der Kreisumlagehebesatz mit einer Anhebung um 5,6 Prozentpunkte am stärksten angehoben. Den zweithöchsten Kreisumlagehebesatz weist der Landkreis Lörrach mit 36,0 Prozent auf (Anhebung um 3,4 Prozentpunkte). Den niedrigsten Umlagehebesatz von 24,5 Prozent (+0,5 Prozentpunkte) hat wie bereits 2023 der Landkreis Biberach, gefolgt vom Alb-Donau-Kreis mit unveränderten 26,5 Prozent. Die Vergleichbarkeit der Landkreise ist nur schwer möglich, da die Infra- und Aufgabenstruktur der Landkreise sowie die Anzahl der Einwohnerinnen und Einwohner in den kreisangehörigen Gemeinden regional abweichen. Zudem können die Gründe für eine Veränderung bei der Kreisumlage vielfältig sein. Diese sind dem Statistischen Landesamt jedoch nicht bekannt.
Nachdem die Landkreise im Vorjahr rund 4,5 Milliarden Euro an Kreisumlage eingenommen haben, dürfte sich das voraussichtliche Aufkommen in diesem Jahr um 14,4 Prozent auf insgesamt 5,15 Milliarden Euro (plus 646 Millionen Euro) erhöhen. Dies wäre der bisher größte festgestellte Anstieg. Neben den gestiegenen Kreisumlagehebesätzen sind dafür auch im Wesentlichen die um 9,2 Prozent erhöhten Steuerkraftsummen verantwortlich.
Mit einem Zuwachs um 72 Millionen Euro (plus 28,6 Prozent) sind beim Landkreis Esslingen die höchsten Mehreinnahmen zu erwarten. Im Landkreis Esslingen ist einerseits die Steuerkraftsumme um rund 13,5 Prozent gestiegen, gleichzeitig wurde auch der Kreisumlagehebesatz um 3,7 Prozentpunkte angehoben. Es folgt der Landkreis Böblingen mit einem Plus von fast 67 Millionen Euro (+29,8 Prozent) bei einem unveränderten Kreisumlagehebesatz.
Das durchschnittliche Aufkommen aller Landkreise je Einwohnerinnen und Einwohner beläuft sich 2024 voraussichtlich auf 558 Euro (2023: 488 Euro).