Flüchtlingsunterkunft bei der Hagenschießhalle geplant

Die Unterbringung von geflüchteten Menschen ist eine per Gesetz verordnete Pflichtaufgabe

bei Georg Kost

Ähnlich wie auf diesem Beispiel-Foto könnte die geplante zweigeschossige Wohnanlage in Wimsheim aussehen. Foto: Alego GmbH

WIMSHEIM, 08.03.2024 (pm) – Nach Informationen von Wimsheims Bürgermeister Mario Weisbrich sind derzeit 81 Menschen in gemeindeeigenen und angemieteten Räumlichkeiten untergebracht. Der verfügbare Wohnraum ist jedoch begrenzt und wird auch für die Wimsheimer Bevölkerung benötigt. Der Gemeinderat hat daher entschieden, am Pfadweg weiteren Wohnraum zu errichten. Hierüber wurde in der öffentlichen Informationsveranstaltung am 09. Oktober 2023 in der Hagenschießhalle ausführlich informiert und diskutiert. Der Bauantrag ist inzwischen genehmigt und das Ausschreibungsverfahren hat begonnen.
Wie Bürgermeister Weisbrich weiter mitteilt, gehen die Zugangszahlen nicht zurück, und die neuerlichen Krisen im Nahen Osten und die Fortführung des Kriegs in der Ukraine geben wenig Hoffnung auf eine Besserung der Lage.
Mittlerweile habe die Gemeinde von Seiten des Landratsamtes Enzkreis  die voraussichtlichen Zugangszahlen für das Jahr 2024 erhalten. Nach aktueller Schätzung müsse die Kommune im Jahr 2024 zwischen 18 und 21 weitere Personen unterbringen. Für das Jahr 2025 wird mit einem Zugang in mindestens gleicher Höhe gerechnet.
Außerdem seinen manche der Mietverträge befristet, so dass noch einige Personen in anderen Räumlichkeiten untergebracht werden müssen.
Zusätzlich sind in diesen Zahlen der Familiennachzug und neuer Familienzuwachs nicht berücksichtigt. Dies bedeutet, dass die Gemeinde Wimsheim in den kommenden zwei Jahren Wohnraum für mindestens weitere 48 Personen bereitstellen muss. Dieser Wohnraum ist nicht vorhanden, sagt Bürgermeister Mario Weisbrich.

Aufrufe an die Bevölkerung, möglich Wohnraum zur Verfügung zu stellen, blieben erfolglos. Sollte bei der nächsten Zuweisung kein Wohnraum zur Verfügung stehen, muss die Gemeinde Fehlbelegerabgaben in Höhe von aktuell 33 Euro pro Person und Tag für die verlängerte Unterbringung durch den Enzkreis bezahlen.

Die Unterbringung von geflüchteten Menschen sei eine per Gesetz an die Gemeinden zugewiesene Pflichtaufgabe, welche vor Ort zu erfüllen ist (Flüchtlingsaufnahmegesetz – FlüAG). Nach der Erstaufnahme durch die Länder und der vorübergehenden Unterbringung (VU) durch die Landkreise während der Antragsbearbeitung erfolgt dann die Anschlussunterbringung (AU) in den Gemeinden. Auch die Einrichtungen zur vorübergehenden Unterbringung befinden sich auf Gemeindegebiet, der Betrieb und die Betreuung erfolgt aber durch den Enzkreis.

Gemeinderat und Verwaltung haben anhand dieser Zahlen nach Möglichkeit gesucht, wie die Unterbringungsverpflichtung erfüllt werden kann. Der Vorschlag über welchen der Gemeinderat am 19.03.2024 zu entscheiden hat ist folgender:
• Durch das Landratsamt Enzkreis wird im Mühlweg eine vorübergehende Einrichtung zur Unterbringung von Menschen in VU und AU gebaut. Vorgesehen ist eine Dauer von 24 Monaten.
• Die Einrichtung ist als zweigeschossiges Containergebäude geplant. Vorgesehener Standort ist zwischen dem Parkplatz Hagenschießhalle und der Bebauung im Mühlweg.
• Der Bau und Betrieb wird vollständig durch den Enzkreis übernommen.
• Die Gesamtkapazität der Unterkunft beträgt 73 Personen, diese teilt sich auf in 16 Personen in AU und 57 Personen in VU. Die Gemeinde Wimsheim mietet diese 16 Plätze an.
• Durch den Enzkreis erfolgt die personelle Betreuung der Unterkunft mit Sozialdienst, Hausmeister und Sicherheitsdienst.
• Die Unterkunft soll im zweiten Halbjahr 2024 fertiggestellt werden.

Unter Berücksichtigung des Fertigstellungszeitpunktes und der voraussichtlichen Zugangszahlen sollte die Unterbringungsverpflichtung der Gemeinde Wimsheim für das Jahr 2024 und voraussichtlich auch 2025 erfüllt sein.

Vorteil der Zusammenarbeit mit dem Enzkreis sei, dass Sozialdienst, Hausmeister und Sicherheitsdienst des Enzkreises mitgenutzt werden können. Für diese Lösung sprechen auch die Kosten. Die Miete von 16 AU-Plätzen ist deutlich günstiger als die Kosten für Kauf/Miete und Herrichtung weiterer Immobilien/Wohncontainer durch die Gemeinde.
Nachteil ist, dass alle Personen, die die Gemeinde Wimsheim bis Ende 2025 aufnehmen muss, direkt mit Inbetriebnahme in die Unterkunft ziehen werden, statt in kleinen Gruppen anzukommen.
Gemeinderat und Verwaltung sehen keine andere Möglichkeit, die Unterkunftsverpflichtung der Gemeinde Wimsheim zeitnah und auch mit dem vorhandenen Personal realistisch umzusetzen. Alternativer Wohnraum steht nicht und schon gar nicht in dieser Dimension zur Verfügung.
Auf eine kurzfristige politische Lösung auf Bundes- oder europäischer Ebene könne nicht gehofft
werden.
Ausgeschlossen hingegen sei nach Ansicht von Gemeinderat und Bürgermeister die Nutzung der Hagenschießhalle für die Unterbringung. Diese müsse der örtlichen Bevölkerung, den Vereinen und Institutionen weiterhin zur Verfügung stehen, so Mario Weisbrich.

In der Gemeinderatssitzung am Dienstag, 19. März, zu welcher die Bevölkerung ausdrücklich eingeladen ist, soll daher entschieden werden, ob das Landratsamt Enzkreis im Mühlweg eine vorübergehende Einrichtung zur Unterbringung von Menschen in vorläufiger Unterbringung (VU) und Anschlussunterbringung (AU) bauen kann. Vorgesehen sei eine Dauer von 24 Monaten, heißt es in einer Mitteilung der Gemeinde Wimsheim, die auch im Amtsblatt abgedruckt ist.