Finanzvermögen der Kommunen beträgt 2022 annähernd 32 Milliarden Euro

Anstieg des Finanzvermögens um 6,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr

bei Georg Kost

Symbolfoto:infopress24.de

BADEN-WÜRTTEMBERG, 28.08.2023 (pm) – Wie das Statistische Landesamt im Rahmen der Finanzvermögenstatistik feststellt, belief sich das Finanzvermögen der Kernhaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände Baden-Württembergs beim öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich zum Stichtag 31.12.2022 auf insgesamt 31,6 Milliarden Euro. Das sind knapp 2,0 Milliarden Euro mehr als ein Jahr zuvor (+6,6 Prozent). Je Einwohnerin und Einwohner belief sich das Finanzvermögen der Gemeinden und Gemeindeverbände Baden-Württembergs damit Ende 2022 durchschnittlich auf rund 2 809 Euro.

Die beiden mit Abstand bedeutendsten Positionen des kommunalen Finanzvermögens waren Bargeld und Einlagen in Höhe von gut 13,3 Milliarden Euro, sowie Anteilsrechte (Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen) in Höhe von knapp 7,2 Milliarden Euro. Darüber hinaus wiesen die Gemeinden und Gemeindeverbände Forderungen aus vergebenen Krediten in Höhe von 4,7 Milliarden Euro auf und hielten Geld- und Kapitalmarkpapiere im Wert von insgesamt 3,2 Milliarden Euro. Die sonstigen Forderungen der Gemeinden und Gemeindeverbände, die beispielsweise aus ausstehenden Gebühren, Beiträgen und Steuern resultieren, beliefen sich insgesamt auf gut 3,1 Milliarden Euro.

Vom Finanzvermögen der Gemeinden und Gemeindeverbände in Höhe von 31,6 Milliarden Euro entfielen 18,3 Milliarden Euro (58,0 Prozent) auf die kreisangehörigen Gemeinden, 9,4 Milliarden Euro auf die Stadtkreise (29,8 Prozent) sowie knapp 3,9 Milliarden Euro auf die Landkreise (12,2 Prozent). Pro Kopf liegt das Finanzvermögen der Stadtkreise mit durchschnittlich 4 501 Euro deutlich höher als das der kreisangehörigen Gemeinden mit 2 001 Euro und der Landkreise mit 422 Euro. Allerdings gibt es auch Unterschiede zwischen den Stadtkreisen: Die Landeshauptstadt Stuttgart als einziger Stadtkreis Baden-Württembergs mit über 500 000 Einwohnerinnen und Einwohnern weist beispielsweise ein Finanzvermögen von 8 898 Euro pro Kopf auf, die Stadtkreise mit 200 000 bis unter 500 000 Einwohnerinnen und Einwohnern im Durchschnitt hingegen lediglich 2 056 Euro pro Kopf. Dies beruht insbesondere darauf, dass die Landeshauptstadt mit Anteilsrechten in Höhe von fast 2 Milliarden Euro beziehungsweise 3 100 Euro je Einwohnerinnen und Einwohner überdurchschnittlich an Unternehmen und Einrichtungen beteiligt ist.