Europa- und Kommunalwahl 2024

Gut 8,6 Millionen Wahlberechtigte für Baden-Württemberg erwartet

bei Georg Kost

Symbolfoto infopress24.de

STUTTGART, 15.02.2024 (pm) – Nach Schätzung des Statistischen Landesamtes werden bei der Europawahl und den gleichzeitig stattfindenden Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 etwa 8,6 Millionen Baden-Württembergerinnen und Baden-Württemberger wahlberechtigt sein. Darunter befinden sich etwa 7,8 Millionen Deutsche und rund 830 000 Unionsbürgerinnen und -bürger, also Staatsangehörige aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in Baden-Württemberg ihren Wohnsitz haben.

Bei den Europawahlen 2024 werden in Deutschland erstmals auch 16- und 17-Jährige ihre Stimme für das Europäische Parlament abgeben können. Für die Kommunalwahlen wurde das Mindestwahlalter bereits zur Wahl 2014 auf 16 Jahre abgesenkt. Voraussichtlich werden in Baden-Württemberg gut 190 000 Wahlberechtigte unter 18 Jahre alt sein. Die Minderjährigen werden somit etwa 2,3 Prozent der Wahlberechtigten ausmachen. Die Zahl der Erstwählerinnen und -wähler wird für die Kommunalwahlen auf rund 500 000 geschätzt (davon ca. 30 000 Unionsbürger/-innen), für die Europawahl auf etwa 720 000 (davon ca. 50 000 Unionsbürger/-innen). Durch die Wahlrechtsänderung dürfen an der Europawahl zwei Jahrgänge zusätzlich erstmals teilnehmen.

Während Unionsbürgerinnen und -bürger bei den Kommunalwahlen automatisch in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen werden (wenn sie die geltenden Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllen), müssen diese für die Europawahl einen einmaligen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen.
Nähere Informationen hierzu sind auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin zu finden. Die hier angegebenen Zahlen für die Europawahl entsprechen deshalb nur den potenziell Wahlberechtigten, da erfahrungsgemäß nur ein geringer Teil der Unionsbürgerinnen und -bürger von dieser Möglichkeit Gebrauch macht.

Die Schätzung des Statistischen Landesamtes zu den Wahlberechtigten basiert auf der Bevölkerungsfortschreibung (mit Basis Zensus 2011) und dem Ausländerzentralregister. Wie viele Wahlberechtigte es tatsächlich gibt, wird erst am Wahltag mit dem vorläufigen Wahlergebnis erfasst. Aufgrund der Datenlage sind bis dahin lediglich Schätzungen auf Landesebene möglich. Zu beachten ist deshalb auch, dass die Zahl der Wahlberechtigten für die Kommunalwahlen lediglich denen für die Gemeinderatswahlen entspricht. Für die Kreistags- und Ortschaftsratswahlen sowie die Wahl zur Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart liegen keine gesonderten Zahlen vor. Bei den Kreistagswahlen ist die Zahl der Wahlberechtigten insgesamt geringer als bei den Gemeinderatswahlen, da lediglich in den 35 Landkreisen, jedoch nicht in den neun Stadtkreisen Baden-Württembergs gewählt wird.