
Bürgermeister Jörg-Michael Teply kandidiert erneut für das Amt in Wurmberg. Foto: Georg Kost
WURMBERG, 24.09.2025 (rsr) – Ein zentrales Thema der kommenden Sitzung des Wurmberger Gemeinderats am Donnerstagabend wird die Vorbereitung der Bürgermeisterwahl sein. Bürgermeister Jörg-Michael Teply, dessen zweite Amtszeit am 2. April 2026 endet, kündigte an, erneut für das Amt zu kandidieren.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben muss die Wahl frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle stattfinden. Als Wahltag schlägt die Gemeindeverwaltung den 18. Januar 2026 vor. Sollte kein Bewerber im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erreichen, ist eine Stichwahl vorgesehen. Diese soll nach aktuellem Entwurf am 8. Februar 2026 stattfinden.
Unter dem Vorsitz von Bürgermeisterstellvertreter Michael Britsch, wird das Ratsgremium die notwendigen Regularien beschließen – bis hin zur Bildung des Gemeindewahlausschusses. Bürgermeister Teply selbst nimmt dabei auf den Zuhörerplätzen Platz.
Die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters soll spätestens zwei Monate vor dem Wahltag öffentlich ausgeschrieben. Geplant ist die Veröffentlichung im Staatsanzeiger Baden-Württemberg am 7. November 2025, mit dem Hinweis, dass der amtierende Bürgermeister sich erneut bewirbt. Bewerbungen können vom 8. November bis 22. Dezember 2025, 18 Uhr, eingereicht werden.
Den zugelassenen Kandidatinnen und Kandidaten soll Gelegenheit gegeben werden, sich der Bürgerschaft in einer öffentlichen Versammlung vorzustellen. Vorgeschlagen ist eine Veranstaltung in der Turn- und Festhalle am 8. Januar 2026.
Neben der Bürgermeisterwahl stehen am Donnerstag ab 18.30 Uhr weitere gewichtige Punkte auf der Tagesordnung. Dazu zählen die Beauftragung eines Fachbüros zur Begleitung der Schulhaussanierung und -erweiterung, die Ersatzbeschaffung eines Mannschaftstransportwagens für die Feuerwehr sowie die Sanierung und der Umbau des Rathauses. Außerdem berät der Gemeinderat über die Förderung einer mobilen Bühnenlösung auf dem Kelterplatz, die Fortschreibung des Lärmaktionsplans, Änderungen der Geschäftsordnung sowie weitere kommunale Anliegen.