Betrunken mit E-Scooter unterwegs

Für E-Scooter gelten dieselben Verkehrsregeln wie für Kfz-Lenker

bei Georg Kost

Symbolfoto: infopress24.de

PFORZHEIM, 04.09.2023 (pol) – Berauscht mit einem E-Scooter unterwegs gewesen ist am frühen Samstagmorgen ein Mann in der Pforzheimer Innenstadt. Beamten der Verkehrspolizei Pforzheim fiel am Samstag gegen 2 Uhr im Bereich des Waisenhausplatzes ein Fahrer eines elektrischen Rollers aufgrund dessen unsicher Fahrweise auf. Im Rahmen einer anschließenden Kontrolle stellten die Beamten Anzeichen einer Alkoholisierung bei dem 27-Jährigen fest. Ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von etwa 0,9 Promille.
Es ergaben sich zudem Verdachtsmomente auf weitere berauschende Mittel. In der Folge musste der Mann eine Blutprobe in einem Krankenhaus abgeben.

Das Polizeipräsidium Pforzheim weist darauf hin, dass auch für E-Scooter, für welche kein Führerschein benötigt wird, dieselben Verkehrsregeln wie für Kfz-Lenker gelten. So müssen Fahrer von E-Scootern, wie andere Fahrzeugführer auch die Verkehrsregeln einhalten, beispielsweise an roten Ampel halten. Ebenso gelten dieselben Promillewerte wie bei Autofahrern. Bereits ab einem Wert von 0,3 Promille können somit Sanktionen drohen. Für Personen, die sich in der Probezeit befinden gilt die 0,0 Promillegrenze.
Unter folgendem Link gibt es im Rahmen der Verkehrssicherheitsaktion „Gib acht im Verkehr“ weitere Hinweise zum Thema: https://www.gib-acht-im-verkehr.de/kampagnen/rideitright/