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BADEN-WÜRTTEMBERG, 04.09.2023 (pm) – Im 1. Halbjahr 2023 wurden bei den Amtsgerichten in Baden-Württemberg insgesamt 905 Unternehmensinsolvenzen beantragt. Das waren 195 Insolvenzverfahren oder 27,5 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.
Dies teilt das Statistische Landesamt nach Auswertung der neuesten Ergebnisse der Insolvenzstatistik mit.
Besonders zahlreich waren die Unternehmensinsolvenzen im Baugewerbe (184 Anträge) und im Handel1 (138 Anträge). 549 Unternehmen, also mehr als die Hälfte der insolventen Unternehmen, hatten die Rechtsform einer GmbH, 269 waren Einzelunternehmen.
Neben den Unternehmen beantragten auch 4 663 Privatschuldner die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, das waren insgesamt 178 bzw. vier Prozent mehr als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. 2 923 oder 62,7 Prozent dieser Privatinsolvenzen wurden von Verbrauchern, so beispielsweise Arbeitnehmern, Rentnern, Arbeitslosen oder Auszubildenden gestellt.
In den übrigen Fällen handelte es sich um Insolvenzverfahren ehemals selbstständig Tätiger (1 322 Verfahren), also von abgemeldeten, nicht mehr aktiven Unternehmen, sowie ehemals vollhaftenden Gesellschaftern von Personengesellschaften, Nachlässen und Gesamtgutverfahren (418 Verfahren).
Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, wurden im 1. Halbjahr des Jahres 2023 somit 5 568 Insolvenzverfahren bei den Amtsgerichten in Baden-Württemberg beantragt, 373 Verfahren oder 7,2 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. 4 857 Verfahren wurden eröffnet, 644 Anträge wurden mangels Masse abgewiesen und weitere 67 Anträge über einen Schuldenbereinigungsplan geregelt.