1,2 Milliarden Euro für Baden-Württemberg aus Steuern auf Erbschaften und Schenkungen

Im Schnitt werden 300 000 Euro steuerpflichtig geerbt oder übertragen

bei Georg Kost

Symbolfoto:infopress24.de

STUTTGART, 15.08.2025 (pm) – Im Jahr 2024 hat die Finanzverwaltung in Baden-Württemberg über 27 000 Erbschaften und Schenkungen mit einem Vermögenserwerb im Wert von 11,4 Milliarden Euro steuerlich veranlagt. Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes lag bei über 20 000 Fällen ein positiver steuerlicher Erwerb vor. Dieser belief sich insgesamt auf 6,0 Milliarden Euro und stellte den für die Besteuerung maßgeblichen Wert dar, also nach Abzug verschiedener Befreiungen und gegebenenfalls auch der Hinzurechnung bestimmter Beträge. Der Wert der festgesetzten Steuer betrug 1,2 Milliarden Euro. Die errechnete Steuerquote (festgesetzte Steuer im Verhältnis zum steuerpflichtigen Erwerb) betrug 20,1 Prozent.

Bei etwa 15 800 Fällen und somit bei knapp vier Fünftel der steuerpflichtigen Erwerbe handelte es sich um eine Erbschaft. Deren Wert lag bei etwa 4,4 Milliarden Euro. Auf Schenkungen entfielen dagegen knapp 1,6 Milliarden Euro. Der durchschnittliche steuerpflichtige Erwerb lag damit bei den Erbschaften bei 279 000 Euro. Bei den 4 300 Schenkungen wurden 2024 Vermögenswerte in Höhe von 1,6 Milliarden Euro übertragen. Hier lag der durchschnittliche steuerpflichtige Erwerb bei 371 000 Euro. Insgesamt umfasste eine Vermögensübertragung einen steuerpflichtigen Wert von knapp 300 000 Euro.

Etwa 39 Prozent der steuerpflichtigen Erbschaften und Schenkungen entfielen auf Vermögensübertragungen bis 50 000 Euro. In diesen Fällen wurden Vermögenswerte im Wert von 164 Millionen Euro übertragen. Dagegen erfolgte in 1,5 Prozent der Fälle steuerpflichtige Vermögenübergänge von mehr als 2,5 Millionen  Euro, die einen Gesamtwert von 2,4 Milliarden Euro hatten. Auf diese Erwerbe entfielen 0,5 Milliarden Euro an Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Hinsichtlich der 2024 in Baden-Württemberg steuerlich erfassten Nachlässe wurden mehr als 8 200 Fälle von den Finanzämtern abschließend bearbeitet, wobei die Erbfälle teilweise bereits in den Vorjahren eingetreten waren und deren Steuerfestsetzungen bei den Erben 2024 stattfand. Der Gesamtwert der Nachlässe belief sich vor Abzug der Nachlassverbindlichkeiten auf 7,0 Milliarden Euro. Der Reinnachlass, also unter Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten, belief sich auf 5,9 Milliarden Euro. Im Schnitt hatte ein Reinnachlass einen Wert von etwa 714 000 Euro. Mehr als ein Drittel der Reinnachlässe hatte dabei einen Wert zwischen 500 000 und 2,5. Mill. Euro.

Ohne Berücksichtigung von Verbindlichkeiten entfielen 2,8 Milliarden Euro auf Grundvermögen. Betriebsvermögen mit einem Gesamtwert von 0,5 Milliarden Euro waren in 512 Fällen Bestandteil eines Nachlasses. Der größte Teil des Nachlasswertes umfasste mit 3,7 Milliarden Euro sonstiges Vermögen wie Bankguthaben, Wertpapiere, Versicherungen aber auch Hausrat.

Bei den Ergebnissen der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik ist zu beachten, dass darin nur Fälle berücksichtigt sind für die eine Steuerfestsetzung (ggf. mit 0 Euro) erfolgte. Insbesondere kleinere Erbschaften, bei denen aufgrund der Nutzung der steuerlichen Freibeträge von einer Festsetzung abgesehen wurde, sind hier nur teilweise enthalten.