BADEN-WÜRTTEMBERG, 07.09.2024 (pm) – Im Jahr 2023 wurden in Baden-Württemberg gut 111 800 Kinder eingeschult. Für das Jahr 2024 ist eine ähnlich hohe Zahl zu erwarten (112 000). Die große Mehrheit der frisch Eingeschulten wird eine Grundschule (91 600) besuchen. Rund 13 500 werden voraussichtlich ihre Schulzeit an einer Gemeinschaftsschule beginnen. Etwa 4 900 Kinder werden an einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum eingeschult, weitere rund 1 900 an einer Freien Waldorfschule. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Schätzung des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg.
Durch eine Verschiebung des Einschulungsstichtages wurden in den Jahren 2020 bis 2022 nur jeweils Kinder in einem Korridor von elf Monaten schulpflichtig. Entsprechend sank die Anzahl erstmals schulpflichtiger Kinder. 2022 wurden lediglich gut 104 000 Kinder eingeschult. Seit dem Einschulungsjahr 2023 ist die Anpassung abgeschlossen und es sind wieder Kinder eines ganzen Jahres neu schulpflichtig. Deshalb stieg 2023 die Zahl der Einschulungen deutlich an (+7,5 Prozent). 2024 ist die Anpassung abgeschlossen, es ergibt sich voraussichtlich nur noch ein leichter Anstieg. Dieser ist durch eine leichte Zunahme der Kinder im Alter von 5 bis 7 Jahren bedingt.
In den letzten beiden Jahrzehnten wurde zweimal das Einschulungsalter verändert. Von 2005 bis 2007 wurde es jährlich um einen Monat nach hinten verlegt. Bis 2004 waren Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. Juni des Einschulungsjahres das sechste Lebensjahr vollendet hatten. Im Jahr 2005 mussten sie bis zum 31. Juli den sechsten Geburtstag gefeiert haben, 2006 am 31. August. Von 2007 bis 2019 wurden Kinder bereits schulpflichtig, die erst am 30. September des jeweiligen Einschulungsjahres das sechste Lebensjahr vollendet hatten. Das bedeutete, dass ab 2007 bis zu drei Monate jüngere Kinder eingeschult wurden als noch 2004. Genau die gegenteilige Entwicklung gab es in den Jahren von 2020 bis 2022. Ab 2022 gilt wieder der Einschulungsstichtag 30. Juni.
Interessant ist zu betrachten, wie sich diese Schulrechtsänderungen auf das Einschulungsverhalten auswirkten. Also wie sich die Anteile früher und später Einschulungen veränderten.
Zu Beginn des Betrachtungszeitraums, von 2000 bis 2004 lag der Einschulungsstichtag beim 30. Juni. Obwohl der Einschulungsstichtag sich in dieser Zeit nicht veränderte stieg der Anteil der früh eingeschulten Kinder kontinuierlich. Er erreichte den höchsten Wert mit 11,9 Prozent im Jahr 2004. Mit der Verlegung des Einschulungsstichtags nahm er deutlich ab und die Späteinschulungen zu.
Von 2007 bis 2019 blieb es unverändert beim Einschulungsstichtag 30. September. In diesem Zeitraum wurden noch Kinder eingeschult, die zu Schuljahresbeginn noch nicht sechs Jahre alt geworden waren. Obwohl es keine Veränderung mehr gab, ging der Anteil der Früheinschulungen weiter leicht zurück. Er erreichte den niedrigsten Wert zum Einschulungsjahr 2019 mit 1,7 Prozent.
In den Jahren 2020 bis 2022 wurde der Stichtag in Monatsschritten nach vorne verlegt. Ab 2022 waren Kinder, wie bereits bis 2004, wieder nur dann schulpflichtig, wenn sie schon am 30. Juni sechs Jahre alt geworden waren. Erwartungsgemäß stieg durch die schrittweise Anpassung der Anteil früher Einschulungen und späte Einschulungen nahmen deutlich ab.
Interessant ist, dass der Trend zur abnehmenden Späteinschulung sich2023 noch fortsetzte. Er erreichte 2023 mit 4,4 Prozent den niedrigsten Wert im Betrachtungszeitraum. Die Früheinschulungen gingen im Jahr 2023 wieder leicht zurück auf 6,8 Prozent. Sie lagen damit für den Einschulungsstichtag 30. Juni auf dem niedrigsten Niveau.
Es zeigen sich deutliche Unterschiede bei regionaler Betrachtung. Der höchste Anteil früher Einschulungen wurde 2023 im Stadtkreis Heidelberg mit über zehn Prozent erreicht, gleich gefolgt vom Hohenlohekreis. Tendenziell sind frühe Einschulung in Stadtkreisen häufiger als in Landkreisen. In Landkreisen ist der Anteil der normalen Einschulungen tendenziell höher.