ENZKREIS/MAULBRONN, 03.05.2022 (pm) – Erfreut zeigt sich Enzkreis-Landrat Bastian Rosenau über das Urteil des Karlsruher Verwaltungsgerichts, was den Enzkreis nicht zur Annahme von sogenannten freigemessenen Abfällen des “Abfallschlüssels 170101 Beton” aus dem Landkreis Karlsruhe verpflichtet. „Das lange Gerichtsverfahren macht deutlich, wie komplex die Sachlage ist, zu der nun nach vielen Monaten eine Entscheidung ergangen ist“, kommentiert er.
Und Finanzdezernent Frank Stephan, in dessen Zuständigkeit die Abfallwirtschaft im Enzkreis fällt, ergänzt: „Wir sind zufrieden, dass unsere Rechtsauffassung nun bestätigt wurde. Auch wenn dies nicht Gegenstand der Verhandlung war: einer der Hauptgründe für unsere Ablehnung der betreffenden Abfälle war und ist nach wie vor, dass die Deponie Hamberg in Maulbronn – selbst nach der ohnehin geplanten Erweiterung, die vergleichsweise klein ausfällt – die Menge der beim Rückbau anfallenden Abfälle keinesfalls aufnehmen kann“, betont er. „Der Kreistag, der Beirat der Hamberg Deponie-Gesellschaft (HDG) und die Kreisverwaltung waren sich in der Vergangenheit stets einig, dass diese Abfälle schon allein aus diesem Grund nicht auf die Deponie Hamberg kommen können.“
Detaillierter könne man sich im Enzkreis im Moment nicht äußern, da die ausführliche Begründung aus Karlsruhe noch nicht vorläge. Außerdem stünde auch hier wie in jedem Gerichtsverfahren allen beteiligten Parteien selbstverständlich der weitere Rechtsweg in die nächste Instanz offen.
Rosenau und Stephan betonen bei der Gelegenheit, dass die Erweiterung der Deponie zu keiner Zeit im Zusammenhang zu den freigemessenen Abfällen stand. Sie soll vielmehr die Entsorgungssicherheit im Enzkreis für die nächsten Jahre sicherstellen, da sich das zur Verfügung stehende Volumen dem Ende entgegen neigt.