
Das Verfahren gegen Mönsheims Bürgermeister Michael Maurer geht vor dem Amtsgericht Pforzheim in die nächste Runde. Archivfoto: Georg Kost
MÖNSHEIM, 29.07.2026 (rsr) – Das Verfahren gegen Mönsheims Bürgermeister Michael Maurer geht vor dem Amtsgericht Pforzheim in die nächste Runde. Das Gericht hat die Anklage der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und Untreue zugelassen und das Hauptverfahren vor dem Schöffengericht eröffnet. Die Verhandlung ist für den 4., 11. und 17. Dezember terminiert.
Im Mittelpunkt stehen zwei Vorgänge aus der Amtszeit des 30-jährigen Rathauschefs. Im ersten Fall geht es um die Beschaffung eines Büro- und eines Lagercontainers für den Kindergarten Wichtelhaus. Nach Darstellung der Anklage sollen dabei 48.500 Euro über eine GmbH an Maurer geflossen sein, an der er als Gesellschafter beteiligt ist. Zudem sollen Leasingraten in Höhe von 2.882,64 Euro übernommen worden sein.
Der zweite Vorwurf betrifft Möbel für die Nachmittagsbetreuung an einer Mönsheimer Schule. Dafür soll nach den Angaben des Amtsgerichts ein Preis von 7.056,82 Euro gezahlt worden sein, obwohl die Möbel nach Darstellung der Staatsanwaltschaft für weniger als 750 Euro bei einem Möbeldiscounter erworben worden seien. In diesem Zusammenhang sollen 6.545 Euro an die GmbH geflossen sein.
Die Ermittlungen waren im März 2025 öffentlich geworden. Damals wurden im Auftrag der Staatsanwaltschaft Maurers Diensträume und seine Privatwohnung durchsucht. Dem Bürgermeister wurde anschließend die Führung seiner Dienstgeschäfte untersagt.
Das Landratsamt Enzkreis hat inzwischen weitere dienstrechtliche Konsequenzen gezogen. Maurer wurde vorläufig des Dienstes enthoben. Zudem wurde die Einbehaltung eines Teils seiner Bezüge angeordnet. Die Maßnahme soll nach Angaben des Landratsamts ab August wirksam werden.
Darüber hinaus beantragte die Staatsanwaltschaft nach Angaben des Amtsgerichts die Einziehung der übernommenen Leasingraten bei Maurer persönlich sowie die Einziehung von 55.045 Euro bei der beteiligten GmbH.
Für Michael Maurer gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Ob sich die erhobenen Vorwürfe bestätigen, ist Gegenstand des anstehenden Strafverfahrens.
