Tiefenbronn verzichtet erneut auf Stellungnahme zur Windkraft-Planung

bei Georg Kost

Symbolfoto: infopress24.de

TIEFENBRONN, 21.09.2025 (rsr) – In seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause hat der Gemeinderat Tiefenbronn am Freitagabend im Bürger- und Kulturhaus „Rose“ eine klare Linie bekräftigt: Mit einer Enthaltung verzichtete das Gremium auf eine Stellungnahme zur laufenden Teilfortschreibung des Regionalplans Nordschwarzwald, der die Festlegung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen zum Ziel hat.

Vor der Abstimmung erinnerte CDU-Fraktionssprecher Stefan Kunle an den Bürgerentscheid vom 14. November des vergangenen Jahres. Damals hatten die Bürgerinnen und Bürger mehrheitlich entschieden, dass auf der Gemarkung Tiefenbronn keine weiteren Schritte zur Errichtung von Windenergieanlagen unternommen werden sollen. „Dieser Beschluss ist für uns bindend“, so Kunle.

Der Regionalverband Nordschwarzwald ist gesetzlich verpflichtet, geeignete Flächen für Windkraftanlagen auszuweisen. Grundlage dafür ist das bundesweit gültige Windenergieflächenbedarfsgesetz, das für Baden-Württemberg klare Quoten vorschreibt: Bis Ende 2027 sollen mindestens 1,1 Prozent der Landesfläche und bis Ende 2032 mindestens 1,8 Prozent als Vorranggebiete für Windkraftanlagen ausgewiesen sein. Wird dieses Ziel nicht erreicht, verlieren die Gemeinden Teile ihrer Steuerungsmöglichkeiten, da dann auch außerhalb der Vorranggebiete verstärkt Windkraftprojekte zugelassen werden könnten.

Für die Gemeinde Tiefenbronn weist die aktuelle Fortschreibung zwei betroffene Bereiche aus. Zum einen handelt es sich um einen Ausläufer einer größeren Vorrangfläche auf der Gemarkung Friolzheim, gelegen zwischen Seehausstraße und der Gemeindegrenze. Zum anderen betrifft eine weitere Vorrangfläche das Grenzgebiet zu Pforzheim und Wimsheim, wobei jedoch nur ein kleiner Teil dieser Fläche auf Tiefenbronner Gemarkung liegt.