
Kindergarten Wimsheim. Foto: infopress24.de
WIMSHEIM, 21.03.2025 (pm) – Im Frühjahr 2024 wurde in Medien von polizeilichen Ermittlungen gegen eine Kita-Fachkraft des Wimsheimer Kindergartens wegen des Verdachts der Misshandlung von Schutzbefohlenen berichtet. Auch von Verdacht auf „Kindesmisshandlung“, „Gewalt“ und „sexuellen Übergriffen“ war in der Presse geschrieben worden.
Die zuständige Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim – hat ihre Ermittlungen zwischenzeitlich abgeschlossen. Sie gelangte zu dem Ergebnis, dass gegen die beschuldigte Kita-Fachkraft kein hinreichender Tatverdacht besteht. Deshalb erhob sie keine Anklage, sondern stellte das Ermittlungsverfahren mit Verfügung vom 23.01.2025 ein.
Durch diese Verfahrenseinstellung ist die Kita-Fachkraft rechtlich vollständig rehabilitiert. Die Kita-Fachkraft hat die Vorwürfe von Anfang an bestritten und auf ihre Unschuld hingewiesen.
Anwaltlich vertreten wurde die Kita-Fachkraft durch Herrn Rechtsanwalt Christian Bonorden von der Kanzlei Bonorden Knecht in Ludwigsburg. Er ist auf Strafrecht, insbesondere auf Sexualstrafrecht spezialisiert.
Gefahr der Falschbeschuldigung bei kindesbezogenen Vorwürfen
Straftaten zum Nachteil von Kindern kommen bedauerlicherweise vor. Allerdings beobachtet Rechtsanwalt Bonorden hier teilweise eine gesellschaftliche Übersensibilisierung, welche nicht selten in Falschbeschuldigungen mündet, wie es in der heute veröffentlichten Pressemitteilung heißt.
Rechtsanwalt Bonorden ist überzeugt: „Nur unvoreingenommen und sorgfältig arbeitende Staatsanwälte und Richter können verhindern, dass Personen zu Unrecht verurteilt und zu Justizopfern werden.“ Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden ist es dabei auch, Wünschen nach „kurzem Prozess“ oder sofortiger Verhaftung eine klare Absage zu erteilen und auf die Unschuldsvermutung hinzuweisen.
Belastung bereits durch Verfahren
Rechtsanwalt Bonorden meint: „Vorwürfe dieser Art sollten niemals leichtfertig erhoben werden.“ Denn bereits das Verfahren kann für die beschuldigten Personen sehr belastend sein. Sprechen sich die Vorwürfe nämlich rum, drohen Vorverurteilungen und privater wie beruflichen Ansehensverlust. Wirtschaftliche Schäden und gesundheitliche Belastungen können Folge hiervon sein. Dies mag sich auch jeder in Erinnerung rufen, bevor er etwa in sozialen Medien Vorwürfe verbreitet.
Verfahrenseinstellung als gesellschaftliche Rehabilitation
Umso wichtiger ist es, dass eine spätere Verfahrenseinstellung oder ein Freispruch auch gesellschaftlich als vollständige Rehabilitation anerkannt werden. Nur dies wird den Bedürfnissen der zu Unrecht beschuldigten Personen gerecht. Nur hierdurch erfahren sie Gerechtigkeit.