ENZKREIS, 21.03.2022 (enz) – Seit 2013 besteht in Baden-Württemberg die Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern. Diese gilt für Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie für Rettungswege von Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit. „Die Funktionsfähigkeit von Rauchwarnmeldern sollte allerdings regelmäßig überprüft werden. Das heißt konkret: Möglichst ein Mal im Monat die Prüftaste des Geräts drücken“, so die dringende Bitte von Kreisbrandmeister Carsten Sorg.
Tödlich sei bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der Rauch, so der Experte. Ursache für Brände seien oftmals technische Defekte, die ohne vorsorgende Maßnahmen wie Rauchwarnmelder zur Katastrophe insbesondere in der Nacht führen könnten; die Opfer würden im Schlaf durch den Brandrauch bewusstlos und erstickten dann.
Rauchmelder mit einem fest verbauten Akku halten nach Aktivierung etwa neun bis zehn Jahre lang. Wann konkret ein Rauchwarnmelder zu ersetzen ist, kann durch eine Elektroinstallationsfirma geprüft werden. Auch in den Herstellerangaben finden sich dazu wichtige Hinweise.
Weitere Informationen sowie Antworten auf häufige Fragen finden sich auch auf der Internetseite des Landes Baden-Württembergs unter https://www.baden-wuerttemberg.de/ unter dem Suchwort „Rauchwarnmelder“ oder unter www.rauchmelder-lebensretter.de.