Ostern im Visier der Lebensmittelsicherheit

Untersuchungsämter kontrollieren Eier, Lammfleisch, Spargel und mehr

bei Georg Kost

Untersuchungsämter kontrollieren Eier, Lammfleisch, Spargel und mehr. Symbolfoto: Georg Kost

BADEN-WÜRTTEMBERG, 19.04.2025 (pm) – Pünktlich zum Osterfest nehmen die vier Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUAs) Baden-Württembergs wieder verstärkt Lebensmittel unter die Lupe, die traditionell mit dem christlichen Feiertag verbunden sind. Im Fokus stehen dabei unter anderem Eier, Lammfleisch, Spargel und getrocknete Weintrauben. Ziel der Kontrollen ist es, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Risiken zu schützen und für Vertrauen beim Einkauf zu sorgen.

Bunt gefärbte Eier – Kontrolle bis ins Detail
Kaum ein Lebensmittel ist so eng mit Ostern verknüpft wie das Ei. Egal ob als farbenfrohes Osterei, als Bestandteil klassischer Gerichte oder dekorativ ausgeblasen – das Ei spielt eine zentrale Rolle im Osterbrauchtum.

Doch wie steht es um die Lebensmittelsicherheit?
Das CVUA Karlsruhe untersuchte in diesem Zusammenhang Eierfarben aus dem Handel. Dabei fielen neun Prozent der Proben negativ auf – meist aufgrund fehlender deutschsprachiger Kennzeichnung. Da es sich bei Eierfarben um spezielle Lebensmittelzusatzstoffe handelt, ist eine korrekte Kennzeichnung mit Gebrauchshinweisen unerlässlich.
Auch das CVUA Freiburg nahm bunt gefärbte, bereits gekochte Eier unter die Lupe. Von 78 untersuchten Proben im laufenden Jahr wurden drei aufgrund nicht gekennzeichneter Farbstoffe beanstandet. In zwei weiteren Fällen fehlte die Farbstoffangabe bei unverpackter Ware. Besonders wichtig ist zudem die Frische: Von den insgesamt 114 sensorisch geprüften Proben (2024: 73, 2025: 41) waren nur wenige bereits vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verdorben. Der Rat der Experten: auf das Haltbarkeitsdatum achten, beschädigte Eier meiden und offene Ware zügig verzehren.
Auch auf potenzielle Schadstoffe werden Eier regelmäßig geprüft. Das CVUA Freiburg analysierte 13 Proben – sowohl aus Boden- als auch aus Freilandhaltung – auf Pestizide, Dioxine, PCB und PFAS. Das Ergebnis: Alle Proben waren unauffällig, die Belastungen lagen teils weit unter den gesetzlichen Grenzwerten. Minister Peter Hauk zeigt sich erleichtert: „Einem unbesorgten Verzehr von Ostereiern steht also nichts im Wege.“

Lammfleisch: Echte Qualität, echte Herkunft
Ein klassisches Ostergericht ist Lammfleisch. Am CVUA Karlsruhe wurden 15 als Lamm deklarierte Fleischproben einer DNA-Analyse unterzogen. Das erfreuliche Ergebnis: In keinem Fall wurden Anteile anderer Tierarten festgestellt.
Auch die Herkunft ist vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern wichtig. Neben Importware – etwa aus Neuseeland oder Großbritannien – wird zunehmend regional erzeugtes Lammfleisch nachgefragt. Mithilfe der Stabilisotopenmassenspektrometrie *  prüft das CVUA Freiburg seit 2023 die Echtheit der Herkunftsangaben. Alle diesjährigen Proben bestätigten die deklarierten Herkunftsangaben.

Heimischer Spargel auf dem Prüfstand
Spargel zählt zu den begehrtesten Saisonprodukten rund um Ostern. Weil gerade zu Saisonbeginn höhere Preise erzielt werden können, ist die Herkunftsangabe ein kritischer Punkt. Auch in diesem Jahr wird der regionale Ursprung kontrolliert – unter anderem durch Betriebsüberprüfungen und Probenahmen im Handel. 2024 zeigte sich das CVUA zufrieden: Keine der 44 untersuchten Proben mit deutscher Herkunft war falsch deklariert.

Getrocknete Weintrauben: Rosinen mit Schattenseite?
Nach der Fastenzeit darf wieder geschlemmt werden – beispielsweise mit dem traditionellen Osterbrot. Eine typische Zutat: getrocknete Weintrauben, also Rosinen, Sultaninen oder Korinthen. Diese untersuchte das CVUA Sigmaringen auf Schimmelpilzgifte. Von 19 Proben enthielten rund 60 Prozent nachweisbare Mengen an Mykotoxinen. Nur eine Probe überschritt jedoch den EU-weiten Höchstwert für das potenziell krebserregende Ochratoxin A. In rund 40 Prozent der Fälle wurden zudem sogenannte Alternariatoxine festgestellt. Für diese gibt es bislang keine gesetzlichen Grenzwerte – sie stehen aber zunehmend im Fokus. Die Daten fließen in nationale und europäische Risikobewertungen ein.

Ministerium zieht positive Bilanz
Minister Peter Hauk lobte die umfassenden Untersuchungen: „Unsere Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter leisten einen wertvollen Beitrag zur Lebensmittelsicherheit. Sie sorgen dafür, dass Ostern auch kulinarisch ungetrübt bleibt.“ Die Erkenntnisse helfen nicht nur den Verbraucherinnen und Verbrauchern, sondern auch den Aufsichtsbehörden bei der Weiterentwicklung gesetzlicher Vorgaben – und das nicht nur in Deutschland, sondern europaweit.
Fazit: Wer beim Osterfest auf gekennzeichnete, frische und möglichst regional erzeugte Lebensmittel achtet, kann die Feiertage in vollen Zügen genießen – ohne unangenehme Überraschungen auf dem Teller.

 

Info: Die Stabilisotopenmassenspektrometrie * (IRMS) – auch bekannt als Isotope Ratio Mass Spectrometry – ist eine hochpräzise Analysemethode, mit der das Verhältnis stabiler Isotope in einem Stoff bestimmt werden kann. Dabei geht es insbesondere um die Analyse der Isotopenverhältnisse von leichten Elementen wie Kohlenstoff (¹³C/¹²C), Stickstoff (¹⁵N/¹⁴N), Sauerstoff (¹⁸O/¹⁶O), Wasserstoff (²H/¹H) oder Schwefel (³⁴S/³²S).
Wofür wird IRMS verwendet?
Die Methode wird in vielen Bereichen eingesetzt – in der Lebensmittelanalytik vor allem zur:

  • Herkunftsbestimmung von Produkten wie Fleisch, Obst, Gemüse oder Wein
  • Aufdeckung von Lebensmittelfälschungen (z. B. ob Honig wirklich aus der angegebenen Region stammt)
  • Prüfung auf unzulässige Zusatzstoffe oder Streckungen

Wie funktioniert IRMS in der Praxis?
Lebensmittel enthalten Isotope bestimmter Elemente in charakteristischen Verhältnissen. Diese Verhältnisse hängen unter anderem von:

  • der geografischen Herkunft (Klima, Boden, Wasser)
  • der Fütterung der Tiere
  • und den Umweltbedingungen ab.

Mit IRMS kann man diese „isotopischen Fingerabdrücke“ analysieren. Stimmt der Fingerabdruck einer Probe nicht mit den typischen Werten für eine deklarierte Herkunft (z. B. „regional aus Baden-Württemberg“) überein, kann das ein Hinweis auf eine Falschdeklaration sein.