
Symbolfoto: infopress24.de
NEUHAUSEN, 19.02.2026 (rsr) – Die Hundesteuer in der Gemeinde Neuhausen könnte nach vielen Jahren erstmals wieder grundlegend überprüft werden. Auslöser ist ein Vorstoß aus dem Gemeinderat, der vor dem Hintergrund angespannter kommunaler Finanzen eine Anpassung der Steuersätze zu sehen ist. Das Thema soll in einer der kommenden Sitzungen offiziell auf die Tagesordnung gesetzt werden.
Die Hundesteuer ist in Baden-Württemberg eine kommunale Aufwandsteuer. Sie erfüllt ordnungspolitische Funktionen, insbesondere bei der Steuerung der Hundehaltung, und fließt ohne Zweckbindung in den allgemeinen Haushalt der Kommune. Historisch diente sie unter anderem der Eindämmung streunender Hunde und gesundheitlicher Risiken. Heute wird sie vor allem als Lenkungsinstrument zur Begrenzung der Hundepopulation sowie zur Mitfinanzierung kommunaler Aufgaben verstanden.
Finanzielle Lage als Auslöser der Debatte
Angestoßen wurde die Diskussion von Gemeinderat Jochen Duczek (Freie Wählervereinigung). Er regte an, zu prüfen, ob der bestehende Steuersatz nach vielen Jahren noch zeitgemäß ist. Angesichts der angespannten Haushaltslage erscheine es sachgerecht, bestehende Einnahmequellen zu überprüfen.
Bürgermeisterin Sabine Wagner griff den Vorstoß auf und verwies auf die generelle finanzielle Situation der Kommune. In diesem Zusammenhang brachte sie zudem die Einführung einer Kurtaxe ins Gespräch. Beide Maßnahmen könnten dazu beitragen, die Einnahmesituation der Gemeinde zumindest teilweise zu verbessern.

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Aktuelle Steuersätze und Hundebestand
In Neuhausen sind derzeit 410 Hunde gemeldet, darunter drei als gefährlich eingestufte Tiere. Für den ersten Hund beträgt die jährliche Steuer 96 Euro. Ab dem zweiten Tier erhöht sich der Betrag auf 192 Euro pro Hund.
Deutlich höher sind die Sätze für als gefährlich eingestufte Hunde: Hier werden jährlich 600 Euro erhoben, für jeden weiteren gefährlichen Hund 1.200 Euro. Diese erhöhten Beträge sollen eine abschreckende Wirkung entfalten und dem besonderen Gefährdungspotenzial Rechnung tragen.
Differenzierung bei sogenannten Kampfhunden im Gespräch
Im Zuge der Diskussion wurde angeregt, die Besteuerung gefährlicher Hunde differenzierter zu betrachten. Ratsmitglied Adrian Mörgentahler (Bürger für das Biet) sieht die Möglichkeit, einen reduzierten Steuersatz zu prüfen, wenn Halterinnen und Halter durch geeignete Nachweise belegen können, dass von ihrem Tier keine erhöhte Gefahr ausgeht. Im Mittelpunkt steht dabei der Nachweis eines bestandenen Wesenstests, der verhalten, Sozialverträglichkeit und Gehorsam eines Hundes bewertet.
Steuer als Lenkungsinstrument
In vielen Kommunen wird die Hundesteuer gezielt eingesetzt, um bestimmte Haltungsformen zu fördern oder einzudämmen. Steuerbefreiungen oder Ermäßigungen sind beispielsweise für Blindenführhunde, Rettungshunde oder Tiere aus dem Tierschutz verbreitet. Teilweise werden auch bestandene Begleithundeprüfungen steuerlich berücksichtigt.
Ob und in welchem Umfang Neuhausen künftig Änderungen vornimmt, ist offen. Die anstehende Beratung im Gemeinderat dürfte zeigen, ob eine Anpassung der Steuersätze, neue Differenzierungen bei gefährlichen Hunden oder weitergehende Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung politisch mehrheitsfähig sind. Die Debatte berührt grundlegende Fragen im Spannungsfeld zwischen öffentlicher Sicherheit und individueller Verantwortung.
