Gemeinderat Wurmberg verabschiedet Grundsteuer für 2025

bei Georg Kost

Rathaus Wurmberg. Foto: infopress24.de

WURMBERG, 25.10.2024 (rsr) – Ein leidiges Thema, die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze A und B zum 1. Januar 2025, ist vorerst vom Tisch. Am Donnerstag verabschiedete der Gemeinderat in Wurmberg einstimmig die neuen Hebesätze, die ab dem kommenden Jahr greifen. Bürgermeister Jörg-Michael Teply hatte ob der Brisanz, die mit der Grundsteuer umhergeht mit einem vollen Sitzungssaal gerechnet.
Dem war allerdings nicht so. Nur ein Zuhörer verirrte sich ins Rathaus, um der Ratssitzung beizuwohnen. Das Vertrauen der Wurmberger in ihren Gemeinderat und seine Verwaltung scheint groß zu sein, mutmaßte Teply schmunzelnd am Ratstisch, der betonte, dass man sehr seriös und gut kalkuliert habe auch weil die Hebesätze aufkommensneutral sein sollen.

Das heißt: Die Einnahmen einer Kommune sind nach der Reform der Grundsteuer in etwa so hoch wie zuvor. Tappten viele Grundbesitzer bislang im Dunkeln, weil ihnen nicht bekannt war,  was sie ab dem nächsten Jahr an Grundsteuer zahlen müssen, herrscht in Wurmberg jetzt Klarheit, zumindest für den Augenblick.
Bürgermeister Teply ist sicher, dass das Thema die Verwaltung und den Gemeinderat auch im nächsten Jahr beschäftigen wird, denn das neue Grundsteuermodell in Baden Württemberg gilt als kompliziert und es wird Gewinner und Verlieren geben.
Angesichts der aktuell vorliegenden und nur unzureichenden Datengrundlage ließe sich für die Grundsteuer A (Land – und Forstwirtschaft genutzte Grundstücke) kein aufkommensneutraler Hebesatz eindeutig ermitteln. Eventuell müsse hier noch nachgesteuert werden, wobei diese Steuer für die Gemeinde Wurmberg eher eine untergeordnete Rolle spielt. Bei 456 veranlagten Objekten im Jahr 2024 lag das Aufkommen bei 7055 Euro.

Bei der Grundsteuer B, die für alle bebauten und unbebauten Grundstücke, die nicht in den Bereich der Land- und Forstwirtschaft fallen, liegt das Steueraufkommen mit aktuell 1457 Objekten bei rund 333.700 Euro. Die Bewertung für die Grundsteuer B ergibt sich künftig ausschließlich aus dem Bodenwert.

Der Gemeinderat beschließt entsprechend einstimmig die Hebesätze, ab dem 1.Januar 2025 für die Grundsteuer A auf 225  und die Grundsteuer B auf 105 Prozentpunkte festzulegen. Unverändert bleibt die Gewerbesteuer bei 330  von Hundert.