Gemeinderat Wimsheim beschließt neue Vereinsförderrichtlinien

Mehr Geld für die Jugend, klare Regeln für Investitionen

bei Georg Kost

Das vielschichtige Wimsheimer Vereinsleben wird durch die Vereinsförderrichtlinien ab 1.Januar teilweise neu geregelt. Archivfoto: infopress24.de

WIMSHEIM , 26.11.2025 (rsr) – In Zeiten angespannter kommunaler Haushalte ist es längst keine Selbstverständlichkeit mehr, dass Gemeinden ihre Vereine finanziell unterstützen. Gleichwohl gilt vielerorts: Ohne Zuschüsse, bereitgestellte Infrastruktur und verlässliche Rahmenbedingungen wäre das vielschichtige Vereinsleben – vom Sport über die Kultur bis hin zur Feuerwehr – kaum aufrechtzuerhalten.
Vor diesem Hintergrund beschäftigte sich der Wimsheimer Gemeinderat am Dienstagabend mit der Frage, wie eine zukunftsfähige und zugleich verantwortungsvolle Vereinsförderung gestaltet werden kann. Am Ende zeigten sich alle Mitglieder einig: Die neuen Vereinsförderrichtlinien sollen zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Bürgermeister Mario Weisbrich machte zu Beginn der Beratung deutlich, dass die Vereinsförderung eine freiwillige Aufgabe darstellt und gerade deshalb besonders verantwortlich gehandhabt werden müsse. Es gelte sorgsam abzuwägen, welche Ziele mit den bereitgestellten Mitteln verfolgt werden und welche Wirkung sich damit erzielen lasse. „Zehn Jahre nach der letzten Anpassung ist eine Fortschreibung der Richtlinien nicht nur sinnvoll, sondern gerechtfertigt“, betonte er. Die neuen Vorgaben sehen vor, dass Zuschüsse ausschließlich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und ohne Rechtsanspruch gewährt werden. Maßgeblich sind dabei unter anderem die Bedeutung des jeweiligen Vereins für das Gemeindeleben, die Notwendigkeit der Ausgaben sowie die Frage, in welchem Umfang ein Verein seine erforderlichen Mittel aus eigener Kraft erwirtschaften kann.

Ein Schwerpunkt der Sitzung lag auf der detaillierten Vorstellung des strukturierten Fördersystems, das verschiedene Zuschussarten umfasst und an mehreren Stellen präzisiert wurde.
Bei Bauvorhaben und Unterhaltungsmaßnahmen können die Vereine weiterhin bis zu 20 Prozent der anerkannten Investitionskosten erhalten, sofern das Vorhaben eine Mindestgrenze von 2.500 Euro überschreitet. Die Gemeinde legt dabei besonderen Wert auf Eigenleistung: Mindestens 20 Prozent der Projektkosten müssen als Eigenkapital erbracht werden. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt entsprechend des Baufortschritts gegen Vorlage der jeweiligen Nachweise. Ein weiterer Antrag für ein neues Projekt kann erst drei Jahre nach Abschluss des geförderten Vorhabens gestellt werden; eine Rückzahlungspflicht greift, wenn der Verein seinen Zweck ändert, sich auflöst oder das geförderte Objekt wirtschaftlich nutzt.

Auch bei der Anschaffung beweglicher Wirtschaftsgüter bleibt die klare Struktur bestehen: Ab Anschaffungskosten von 500 Euro kann ein Zuschuss von maximal 20 Prozent gewährt werden, bei Summen über 2.000 Euro ist die vorherige Genehmigung erforderlich. Dieser Bereich soll weiterhin den Vereinen ermöglichen, notwendige Ausstattung zu beschaffen, ohne größere Kosten allein tragen zu müssen.

Besondere Aufmerksamkeit widmete der Gemeinderat der Jugendarbeit. Weisbrich lobte ausdrücklich das Engagement der örtlichen Vereine im Nachwuchsbereich und betonte, dass gerade die Förderung junger Menschen ein zentrales Anliegen sei. Entsprechend wird der Jugendzuschuss spürbar angehoben – von bislang zehn auf künftig 15 Euro pro jugendlichem Mitglied und Jahr. Die Verwaltung rechnet dadurch mit jährlichen Gesamtaufwendungen von etwa 7.500 Euro.
Förderfähig bleiben nur Jugendliche, die ihren Wohnsitz in Wimsheim haben, was Gemeinderat Günter Stallecker (Freie Wähler) hinterfragte und von Hans Lauser (Bürger für Wimsheim) als richtige Entscheidung bewertete wurde.

Darüber hinaus hält die Gemeinde an weiteren Vergünstigungen fest: So werden Gebühren für Plakatierungen durch örtliche Vereine weiterhin nicht erhoben, sondern lediglich intern verrechnet.
Auch die Freiwillige Feuerwehr erfährt eine klare und verlässliche Unterstützung; sie erhält künftig 30 Euro pro Mitglied der Einsatz- und Altersabteilung (aktuell rund 45 Mitglieder) – ein deutlicher Ausdruck der Wertschätzung für das Ehrenamt im Bevölkerungsschutz.

Die neuen Regelungen ersetzen zum Stichtag sämtliche bisherigen Richtlinien und setzen ein wichtiges Zeichen für die Bedeutung des Ehrenamts in der Gemeinde.