
Weil die gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Einladung zur jüngsten Gemeinderatsitzung in Althengstett unterblieb, durfte das Gremium keine Beschlüsse fassen. Symbolfoto: infopress24.de
ALTHENGSTETT, 27.10.2025 (rsr) – Ein Versäumnis in der Verwaltung hat den Althengstetter Gemeinderat ausgebremst. Weil die gesetzlich vorgeschriebene öffentliche Einladung zur jüngsten Sitzung unterblieb, durfte das Gremium keine Beschlüsse fassen. Eine Sondersitzung soll nun am 5. November folgen. Was üblicherweise eine Routineangelegenheit ist, wurde am vergangenen Mittwochabend zum Problem: Zu Beginn jeder Gemeinderatssitzung muss der Bürgermeister feststellen, dass das Gremium beschlussfähig ist und ordnungsgemäß eingeladen wurde. Während in Althengstett ausreichend Ratsmitglieder anwesend waren, blieb der zweite Punkt offen – die form- und fristgerechte Einladung war nicht erfolgt.
Nach Angaben von Bürgermeister Rüdiger Klahm war die Sitzung nicht amtlich bekannt gemacht worden. Damit fehlte die rechtliche Grundlage für Beschlüsse. Die Gemeindeordnung Baden-Württemberg schreibt in Paragraf 34 eine rechtzeitige Einladung vor, in der Regel mindestens sieben Tage vor dem Sitzungstag. Zudem muss der Termin öffentlich bekannt gegeben werden, etwa über die Gemeindehomepage oder das Amtsblatt. Beides war in diesem Fall nicht geschehen.
Der Fehler entstand laut Klahm durch ein internes Kommunikationsproblem. In der Verwaltung seien zwei Mitarbeitende mit der Veröffentlichung der Sitzungstermine betraut, die Abstimmung habe diesmal jedoch nicht funktioniert. Der Bürgermeister sprach von einem bedauerlichen, aber menschlichen Fehler.
Trotz des Formmangels wurde die Sitzung nicht abgebrochen. Die Kommune hatte sich im Vorfeld mit der Kommunalaufsicht beim Landratsamt Calw abgestimmt. Diese habe bestätigt, dass der Gemeinderat zwar nicht beschlussfähig sei, aber über die Tagesordnungspunkte beraten könne.
