Fördermittel für Infrastrukturprojekte noch unklar

bei Georg Kost

Symbolfoto: infopress24.de

TIEFENBRONN, 29.03.2026 (rsr) – In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats im Bürgerhaus Lehningen hat Kämmerin Jessica Bertsch die Ratsmitglieder umfassend über den aktuellen Stand der Fördermittel aus dem Sondervermögen des Bundes (LuKIFG) sowie über die Liquiditätssicherung der Gemeinde informiert. Die Verwaltung hofft, dass bewilligte Mittel ab Mai abgerufen werden können, wodurch ein zusätzlicher Kreditbedarf vermieden werden könnte.

Die Kämmerin erläuterte, dass der Bund die LuKIFG-Mittel (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz) speziell für Investitionen in die kommunale Infrastruktur bereitstellt. Die genauen Fördervoraussetzungen seien jedoch noch nicht vollständig definiert. Besonders offene Fragen betreffen die mögliche Kombination der LuKIFG-Mittel mit anderen Förderprogrammen, die sogenannte Doppelförderung.

„Nach aktuellem Informationsstand des Gemeindetags sowie nach Rücksprache mit dem Finanzministerium Baden-Württemberg wird diese Thematik derzeit auf Bundesebene im Bundestag beraten“, erklärte Bertsch. Eine entsprechende Gesetzesänderung könnte es ermöglichen, die LuKIFG-Fördermittel mit anderen Programmen zu kombinieren. Ein Beschluss hierzu wird in absehbarer Zeit erwartet.

Sanierungsbeginn der Gemmingenhalle: Lösung in Sicht
Ein zentrales Projekt für Tiefenbronn ist die Sanierung der Gemmingenhalle. Bezüglich der Problematik eines Baubeginns vor dem 01.01.2025 (Sanierungsbeginn 11/2024) besteht nach derzeitigem Kenntnisstand eventuell die Möglichkeit, die Förderfähigkeit über eine differenzierte Betrachtung des Bauablaufs darzustellen, so Jessica Bertsch. Denkbar wäre demnach, eine zeitliche Aufteilung nach einzelnen Gewerken. Dadurch könnten insbesondere diejenigen Gewerke förderfähig sein, deren Ausführung erst nach dem 01.01.2025 begonnen wurden. Dies würde den Großteil der Gesamtkosten betreffen.

Finanzielle Lage und Liquiditätssicherung
Unabhängig von der Fördermittelproblematik ist die Liquidität der Gemeinde angespannt. Um die laufenden Zahlungsverpflichtungen zu sichern, hat die Verwaltung kurzfristig einen Kassenkredit in Höhe von 2 Millionen Euro aufgenommen. Ein langfristiges Darlehen wurde bisher zurückgestellt, um die Entwicklung der Fördermittel abzuwarten. Bertsch betonte, dass Ziel der Verwaltung sei, bis zum 30. Juni 2026 Klarheit über die Abrufbarkeit der LuKIFG-Mittel zu erlangen. Sollte dies möglich sein, könnte die Aufnahme eines mittelfristigen Darlehens verschoben oder ganz vermieden werden, was sowohl Zins- als auch Tilgungsbelastungen mindern würde.

Gemeinderat betont Prioritäten
Im Rahmen der Diskussion machte Gemeinderat Stefan Kunle (CDU) deutlich, dass die Bundesmittel vorrangig in die Infrastruktur fließen sollten und nicht zur Tilgung bestehender Schulden genutzt werden. Bürgermeister Frank Spottel stimmte dieser Sichtweise zu: „Die Mittel sollen gezielt für Projekte wie die Sanierung der Gemmingenhalle eingesetzt werden, um die Zukunft der Gemeinde nachhaltig zu sichern.“

Die Verwaltung von Tiefenbronn kündigte an, den Gemeinderat weiterhin regelmäßig über Entwicklungen bei den Fördermitteln und über die finanzielle Lage der Gemeinde zu informieren. Die Nutzung der LuKIFG-Mittel bleibt dabei eine zentrale Priorität für die kommenden Monate.