Fläche der Grünanlagen hat weiter zugenommen

Pforzheim liegt landesweit auf Platz drei

bei Georg Kost

Pforzheim liegt landesweit auf Platz drei mit einer Grünanlagenfläche von 22,3 Quadratmeter pro Person. Das Bild zeigt den Stadtpark Pforzheim. Archivfoto: infopress24.de

BADEN/WÜRTTEMBERG, 26.11.2023 (pm) – Auch in der kälteren Jahreszeit zieht es die Menschen an die frische Luft vor die Haustür. Hierzu müssen die Menschen in den Städten nicht zwingend aufs Land fahren, stehen doch nach Angaben des Statistischen Landesamtes rein rechnerisch den Einwohnerinnen und Einwohnern der zehn größten Städte Baden-Württembergs – bezogen auf die Bevölkerungszahl – rund 17,6 Quadratmeter Grünanlagenfläche (*) pro Person zur Verfügung.

Insgesamt belief sich die Fläche der Grünanlagen in den zehn größten Städten im Jahr 2022 auf 3 961 Hektar, das waren 1 148 ha oder 40,8 Prozent mehr als noch vor 26 Jahren (31.12.1996). Damals standen einer Person 13,6 Quadratmeter Grünanlagenfläche zur Verfügung, also 4 Quadratmeter weniger als heute.

In Baden‑Württemberg insgesamt lag die Fläche für Grünanlagen im Jahr 2022 bei 17 250 Hektar seit 1996 hat die Fläche für Grünanlagen landesweit um 5 968 Hektar beziehungsweise 52,9 Prozent zugenommen.

In der Landeshauptstadt Stuttgart entfiel 2022 auf jede Einwohnerin und jeden Einwohner eine Grünanlagenfläche von durchschnittlich 13,7 Quadratmeter. Der höchste Wert an Grünanlagenfläche je Person in den zehn größten Städten errechnete sich für Karlsruhe mit 27,5 Quadratmeter. In Mannheim lag die Fläche der Grünanlagen bei 23,2 Quadratmeter. Pforzheim liegt landesweit auf Platz drei mit einer Grünanlagenfläche von 22,3 Quadratmeter pro Person. Der niedrigste Wert lag für Esslingen am Neckar bei 6,6 Quadratmeter, in Heidelberg betrug die Grünfläche 7,2 Quadratmeter pro Person.

(*) Unter Grünanlagen werden Flächen verstanden, die überwiegend der Erholung oder der Verschönerung des Ortsbilds dienen oder dazu, Pflanzen zu zeigen. Hierzu gehören insbesondere botanische Gärten, Parks, Spielplätze, Kleingartenanlagen und Wochenendhausgebiete, einschließlich der Flächen für Garten- und Wochenendhäuser und zugehörige Stellplätze.