Europatag am 9. Mai

Italienerinnen und Italiener bilden die größte Bevölkerungsgruppe

bei Georg Kost

Auch in diesem Jahr bietet die Europawoche die Gelegenheit Europa spielerisch, kulinarisch und kulturell zu entdecken.
Foto: Europäische Kommission

BADEN-WÜRTTEMBERG, 09.05.2022 (pm) – In Baden-Württemberg lebten Ende 2021 annähernd 915 000 Staatsangehörige der ausländischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Damit hat sich deren Zahl gegenüber dem Jahr 2010 um 75 Prozent erhöht. Besonders stark angestiegen ist nach Angaben des Statistischen Landesamtes die Zahl der rumänischen und der bulgarischen Staatsangehörigen im Südwesten; sie hat sich gegenüber dem Jahr 2010 annähernd verfünffacht bzw. fast vervierfacht.

Die größte Bevölkerungsgruppe unter den ausländischen EU-Mitgliedstaaten bilden in Baden-Württemberg weiterhin Italienerinnen und Italiener (181 900). Es folgen Staatsangehörige aus Rumänien (171 700), aus Kroatien (126 100) und aus Polen (83 900). Dagegen sind Staatsangehörige aus Malta und aus Zypern im Südwesten kaum vertreten.

Die Frauen und Männer, die in Baden-Württemberg die Staatsangehörigkeit eines ausländischen EU-Mitgliedstaates besitzen, waren Ende 2021 im Durchschnitt 41 Jahre alt und damit jünger als die deutsche Bevölkerung mit rund 45 Jahren. Je nach Nationalität unterscheidet sich die Altersstruktur der ausländischen Staatsangehörigen allerdings stark. Österreichische Staatsangehörigen sind mit einem Durchschnittsalter von 54 Jahren am ältesten, gefolgt von Slowenen und Niederländern mit 50 bzw. 49 Jahren. Am jüngsten ist die Bevölkerung aus Rumänien und Bulgarien mit im Schnitt lediglich rund 34 Jahren.

Die Ausländerinnen und Ausländer mit einer EU-Staatsangehörigkeit leben im Durchschnitt seit 19 Jahren in Baden-Württemberg bzw. in Deutschland – mit allerdings deutlichen Unterschieden zwischen den einzelnen Staatsangehörigkeiten: Bereits seit durchschnittlich 33 Jahren haben hier Österreicherinnen und Österreicher ihren Wohnsitz, bei den rumänischen und bulgarischen Staatsangehörigen sind es dagegen jeweils lediglich 6 bzw. 7 Jahre.